Öffentliche Bekanntmachung - Auflösung der Erhebungsstelle des Zensus 2022
Die bei
der Kreisverwaltung Neuwied zur Durchführung des Zensus 2022 seit dem
1. September 2021 eingerichtete Erhebungsstelle wird gemäß § 3 Absatz 5
des Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 vom 3. Februar 2021
(GVBl. S. 61) nach Erledigung ihrer Aufgaben und im Einvernehmen mit dem
Statistischen Landesamt in Bad Ems mit Wirkung vom
28.
Februar 2023
aufgelöst.
Zu
diesem Zeitpunkt noch anhängige Verwaltungsverfahren werden auf das
Statistische Landesamt übertragen.
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