⇑ / Netzwerkkoordination
Leistungsbeschreibung
Das Recht und die Pflicht, Kinder zu erziehen und zu pflegen liegt grundsätzlich bei den Eltern (vgl. Artikel 6 GG). Eltern dabei zu unterstützen, ihren Rechten und Pflichten dem Wohle des Kindes entsprechend nachzukommen, ist die Aufgabe verschiedener Akteure, die gemeinsam ein Netzwerk bilden.
In den vergangenen Jahren sind sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene verschiedene Gesetze zur Verbesserung des Kinderschutzes in Kraft getreten. Zu den Maßnahmen der Gesetze gehören u.a. die Ausrichtung so genannter Netzwerkkonferenzen für diejenigen Berufsgruppen, die in ihrer Arbeit mit Kindern in Berührung kommen und der Auf- und Ausbau so genannter Früher Hilfen. Auch wurde ein Beratungssystem bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eingeführt, das u.a. auch Ärzte, Hebammen und Lehrer bei der Einschätzung einer Gefährdungssituation unterstützt.
Das rheinland- pfälzische Kinderschutzgesetz stellt die engere Verzahnung von Jugend- und Gesundheitshilfe in den Fokus.
Das Bundeskinderschutzgesetz hat u.a. durch die Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ zunächst den Auf- und Ausbau Früher Hilfen gefördert.
Um die vielfältigen Aufgaben, die mit dem Inkrafttreten der Gesetze einhergehen, bewältigen zu können, hat die Kreisverwaltung Neuwied eigens eine Stelle eingerichtet: die so genannte Netzwerkkoordination. Die Stelle der Netzwerkkoordination gehört dem Kreisjugendamt an.
Rechtsgrundlage
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Hier finden Sie Unterstützungs- und
Beratungsangebote, speziell auch in der Corona- Krise, sowie weitere
hilfreiche Informationen rund um das Thema Eltern sein: www.elternsein.info
Pressemitteilungen
Netzwerkkonferenzen:
Das Thema Kinderschutz setzt sich aus vielen einzelnen Bausteinen zusammen. Neben dem Schutzauftrag nach §8a SGB VIII, der dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe obliegt (Jugendamt), lebt ein gelingender Kinderschutz von Vernetzung, Kooperation und Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten. In diesem Sinne sehen sowohl das Landes-als auch das Bundeskinderschutzgesetz vor, dass ein Netzwerk aufgebaut wird aus allen am Kinderschutz beteiligten Institutionen, Diensten und Einrichtungen (vgl. §3 LKindSchuG und §3 KKG).
Im Landkreis Neuwied organisieren die Netzwerkkoordinatoren von Stadt und Kreis Neuwied einmal jährlich eine so genannte Netzwerkkonferenz. Zu diesem Fachtag eingeladen werden Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der Kindertagesstätten und Schulen, ebenso wie Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitswesens (Ärzte, Kinderärzte, Gesundheitsamt, Psychologen,…), der Beratungsstellen, aber auch von Polizei und Ordnungsamt oder den Arbeitsagenturen. Neben dem fachlichen Input stehen Austausch und Begegnung der einzelnen Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner im Vordergrund. Ebenfalls werden aktuelle Informationen aus dem Netzwerk ausgetauscht.
Im Kreis Neuwied wurde erstmals am 25.03.2009 eine Konferenz des lokalen Netzwerks „Kindeswohl und Kinderschutz“ in Kooperation mit der Stadt Neuwied durchgeführt. Unter der Beteiligung des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ISM) wurde eine Abfrage der Teilnehmer/innen bezüglich weiterer Themen für die Netzwerkarbeit durchgeführt. Durch die Auswertung dieser Befragung wurde der Wunsch der Teilnehmer/innen nach einem Austausch im kleineren Rahmen auf Ebene der Verbandsgemeinden deutlich. (s. regionale Netzwerkkonferenzen)
Die Netzwerkkonferenzen fanden zu folgenden Themen statt:
- 2009: Auftaktveranstaltung
- 2010: „Kinderschutz und Datenschutz“
- 2012: „Gewaltsam ausgetragene Partnerschaftskonflikte - Gefahren und Risiken für Kinder“
- 2013: „Kinder psychisch kranker Eltern- Auswirkungen psychischer Erkrankungen von Eltern auf den Familienalltag“
- 2014: „Kinderschutz hat viele Gesichter“
- 2015: „Wenn Eltern trinken - Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit von Eltern/Risiken für Entwicklung ihrer Kinder“
- 2016: „In erster Linie Kinder - zur Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland“
- 2017: „Trennung und Scheidung- gesellschaftliche Normalität und emotionaler Ausnahmezustand! Risiken für das Kindeswohl“
- 2018: "Psychisch kranke Kinder- eine Herausforderung für Eltern und Institutionen"
- 2019: "Gemeinsam für den Kinderschutz- aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen“
- 2021: "Familien in Zeiten von Corona- wie sehr trifft die Pandemie ohnehin bereits belastete Familien?“
Regionale Netzwerkkonferenzen:
Durch die Einrichtung kleinerer regionaler Netzwerke versprach man sich eine bessere Kommunikation und Kooperation der Akteure einer begrenzten Region und folgte somit dem Wunsch der Teilnehmer/innen der 1. lokalen Netzwerkkonferenz vom März 2009. Die geringere Teilnehmerzahl hierbei erlaubt einen besseren Austausch und ein besseres Kennenlernen sowohl der Fachkräfte als Personen sowie deren Arbeitsfeld und Aufgaben.
Der Startschuss für die regionalen Netzwerkkonferenzen fiel im April 2010 mit der Auftaktveranstaltung in der Verbandsgemeinde Puderbach. Sukzessive wurde flächendeckend in allen sieben Verbandsgemeinden des Landkreises regionale Netzwerke aufgebaut.
Zwischenzeitlich konnte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes eine Kooperationsvereinbarung für die weitere Zusammenarbeit in den Netzwerken erstellt und abgeschlossen werden (Kooperationsvereinbarung).
In einigen Verbandsgemeinden bestehen zudem Runde Tische oder Aktionsbündnisse, die sich mit der Lebensumwelt von Kindern und deren Familien befassen. So z.B. der Runde Tisch Betreuung-Familie in der Verbandsgemeinde Puderbach (www.puderbach.de/vg) oder das Lokale Bündnis für Familie in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (www.rengsdorf-waldbreitbach.de/vg). Mit diesen Organisationsformen arbeitet die Netzwerkkoordination der Kreisverwaltung Neuwied eng zusammen, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Darüber hinaus Teilnahme an diversen Arbeitskreisen (z.B.: AK GesB-Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Hausinterne Arbeitskreise).
⇑ / Frühe Hilfen zur Unterstützung von Eltern in Erziehungsfragen
Leistungsbeschreibung
Um Kindern in Deutschland von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, gibt es für Familien vielfältige Angebote:
- Willkommensbesuche,
- Elternkurse,
- Informationsmaterialien,
- Vorsorgeuntersuchungen,
- Beratungsangebote,
- Familienhebammen
Insbesondere Familien, die sich überfordert fühlen oder in einer schwierigen Lebenssituation sind, brauchen möglichst frühzeitig das passende Hilfeangebot. So können Probleme schnell und effizient bearbeitet werden.
Wie der Begriff vermuten lässt, geht es bei den Frühen Hilfen darum, Eltern und Kindern möglichst frühzeitig Unterstützung anzubieten. „Früh“ steht aber auch für jung: Die Hilfsangebote orientieren sich am Lebensalter des Kindes und beziehen sich meist auf die Altersgruppe der 0-3 Jährigen.
Anbei ein Auszug aus der Begriffsdefinition des NZFH (Nationales Zentrum Frühe Hilfen) von 2009:
"Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.“
Die gesamte Definition finden Sie unter:
http://www.fruehehilfen.de/fruehe-hilfen/was-sind-fruehe-hilfen/
Zu den Frühen Hilfen gehören Angebote der Familienbildung ebenso wie spezifische Angebote für Familien in besonderen Problemlagen.
Zentrale Bedeutung hat auch hier der Vernetzungsgedanke: Jugendhilfe, Gesundheitssystem, Schwangerenberatungsstellen sollen durch Vernetzung und Kooperation untereinander die Familien besser beraten können und passende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten vermitteln.
Im Kreis Neuwied gibt es zahlreiche Angebote im Bereich Frühe Hilfen. Die Abteilung für Jugend und Familie (Kreisjugendamt) hält folgende Angebote vor:
- Einsatz von Familienhebammen/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
- Frühförderung in Kooperation mit dem Heilpädagogisch-Therapeutischen Zentrum
- Zugehende Beratung (Elternberatung in der Kita durch Fachkräfte des Diakonischen Werkes und der Beratungsstelle des Bistums Trier)
Auch die freien Träger sind im Bereich der Frühen Hilfen tätig. Die Kreisverwaltung Neuwied unterstützt z.B. das Ehrenamtsprojekt Wellcome- praktische Hilfe nach der Geburt®, ein Angebot der katholischen Familienbildungsstätte Neuwied e.V. (Wellcome).
Die Diakonie stellt Familien- auch mit älteren Kindern- so genannte Familienpaten zur Seite.
Kinder werden älter, Familienstrukturen verändern sich, neue Anforderungen kommen hinzu. Daher ist es unser Anliegen, Familien auch dann zu unterstützen, wenn sie sich nichtmehr im klassischen Altersbereich der frühen Hilfen befinden. Deshalb halten wir auch folgende Angebote vor:
- Lernpaten
- Schulsozialarbeit (z.T. Projektgebunden)
Allgemeine Angebote der Familienbildung, sowohl im Gesundheitsbereich als auch im sozialen Bereich finden Sie bei der katholischen Familienbildungsstätte Neuwied e.V. (Fbs Neuwied).
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt - Servicestelle Kinderschutz-
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung:
Gemäß des § 8a SGB VIII hat das Jugendamt den Schutzauftrag bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung.
Im §8a Abs.1 SGB VIII wird das Vorgehen des Jugendamtes bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung geregelt. Hier sind qualitative Standards enthalten, wie z.B. die persönliche Inaugenscheinnahme des Kindes oder auch das „Vier- Augen- Prinzip“.
Der Abs.4 regelt das Vorgehen der freien Träger der Jugendhilfe, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen. Denn auch sie müssen dem Schutzauftrag in adäquater Weise nachkommen.
Um den Schutzauftrag rund um die Uhr sicherzustellen, hat das Kreisjugendamt Neuwied zwei Dienste eingerichtet:
- den Gefährdungsdienst Tel.: 02631/803-0 und 02631/803-111 (dieser deckt die Zeiten während der Öffnungs- bzw. Dienstzeiten der Kreisverwaltung ab)
- die Rufbereitschaft (sie kann außerhalb der Dienstzeiten der Kreisverwaltung über die örtlichen Polizeidienststellen erreicht werden)
Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) für freie Träger der Jugendhilfe und weitere Personenkreise.
Damit auch die freien Träger der Jugendhilfe (z.B. Kindertagesstätten...) ihrem Schutzauftrag in adäquater Weise nachkommen, sieht der Gesetzgeber bei der Einschätzung einer möglichen Gefährdungslage das Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft vor (vgl. §8a Abs.4 SGB VIII). Diese speziell geschulten und Berufserfahrenen Fachkräfte beraten in pseudonymisierter Form hinsichtlich der Gefährdungseinschätzung, sie unterstützen aber auch bei der Vorbereitung von Elterngesprächen oder hinsichtlich möglicher Hilfsangebote. Die Fallverantwortung bleibt beim Ratsuchenden!
Im Zuge der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes hat der Gesetzgeber auch für Berufsgeheimnisträger (z.B. Ärzte, Lehrer...) Standards im Kinderschutz eingeführt. Der §4 KKG regelt den Ablauf bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, sieht ebenfalls die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft vor und klärt gegebenenfalls den Übergang zum Jugendamt.
Das Kreisjugendamt Neuwied hat mit der evangelischen Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber eine entsprechende Vereinbarung zur Bereitstellung der insoweit erfahrenen Fachkräfte getroffen. Die Kontaktdaten der INSOFA erhalten Sie über die Netzwerkkoordinatorin oder den Bürgerservice Jugendamt. Ggf. muss zunächst geklärt werden, ob Sie gegenüber dem öffentlichen örtlichen Träger der Jugendhilfe einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft haben.
Einsatz von Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen!
Die Kreisverwaltung Neuwied bietet Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr ein spezielles Betreuungsangebot an.
Unsere entsprechend fortgebildete Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin besucht die Familien und berät in Bereichen wie beispielsweise der Gesundheitsfürsorge, Babypflege oder auch Alltagsorganisation und unterstützt bei Arztbesuchen oder Korrespondenz mit Behörden. Zudem stellt sie auf Wunsch Kontakt her zu weiteren Angeboten oder Institutionen.
In einem ersten persönlichen Kontakt klärt die Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin mit den Familien, ob das Angebot für sie in Betracht kommt und was die Inhalte der Beratungstätigkeit sein sollen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des für die Familien kostenlosen Angebotes können folgende Kriterien sein:
- soziale Isolation
- finanzielle Belastungpsychische oder chronische Erkrankung der Eltern
- krankes oder beeinträchtigtes Baby
- familiäre Belastung (z.B. durch Trennung oder Tod eines Angehörigen)
- Überforderung mit der Versorgung des Babys
- …
Das Angebot ist für die Familien kostenfrei und freiwillig. In der Regel kommt die Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin zu den Familien nach Hause.
Gefördert wird das Angebot durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Allgemeine
Angebote der Familienbildung, sowohl
im Gesundheitsbereich als auch im sozialen Bereich finden Sie bei der
katholischen Familienbildungsstätte Neuwied e.V. (Fbs-Neuwied).
Branchenbuch Kindeswohl
Das Branchenbuch Kindeswohl gibt einen Überblick über relevante Angebote zur Unterstützung von Familien in Stadt und Landkreis Neuwied. Es wurde gemeinsam mit der Stadt Neuwied Branchenbuch erstellt und in den psychosozialen Beratungsführer Neuwied implementiert. Es ist im Internet unter www.beratung-neuwied.de zu finden.
Kinderbetreuung:
Ein großes Thema für viele Familien ist die Betreuung der Kinder. Fragen zum Betreuungsangebot in Kindertagesstätten richten Sie bitte an das Kindertagesstätten Referat der Abteilung für Jugend und Familie. (Übersicht Kitas im Netz)
Betreuungsangebote
in Schulen erfragen Sie bitte direkt bei den Schulen (Schulen im Kreis Neuwied).
Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, inklusive auch Ferienbetreuungsangebote werden im Kreis Neuwied sowohl von der Kreisjugendpflege als auch von den Jugendpflegern in den einzelnen Verbandsgemeinden durchgeführt bzw. organisiert. Oft bieten auch z.B. kirchliche Organisationen oder Sportvereine in den Schulferien Aktionen für Kinder an. (Freizeitplaner)
***Bitte beachten Sie, dass aufgrund der großen Nachfrage die Angebote schnell ausgebucht sind. Um keinen Nachteil entstehen zu lassen, gibt es oft vorgegebene Anmeldetermine.***