Informationen zu: Anpassung der Bedarfsplanung und Krankengeldanspruch von Begleitpersonen

Anpassung der Bedarfsplanung im beriech der Kinder- und Jugendpsychiater sowie G-BA schafft Voraussetzungen für Krankengeldanspruch von Begleitpersonen beeinträchtigter Menschen bei stationärer Behandlung

    1. Im Gutachten von 2018 zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung wurde festgestellt, dass die Erreichbarkeit der Kinder- und Jugendpsychiater im  Arztgruppenvergleich sehr hoch liegen. Auf dieser Grundlage wurde eine Anhebung des Versorgungniveaus um 10 Prozent beschlossen. Hierdurch entstehen ca. 60 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten, die sich auf das gesamte Bundesgebiet verteilen. 
      Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)

    2. G-BA schafft Voraussetzungen für Krankengeldanspruch von Begleitpersonen beeinträchtigter Menschen bei stationärer Behandlung.

      Wenn durch die Begleitung bei stationärer medizinischer Behandlung notwendig wird und hierdurch Verdienstausfall entsteht, kann hieraus für  Begleitpersonen ab dem 01.November 2022 einen Anspruch auf Krankengeld entstehen. Der G-BA hat nun in seinen Richtlinien die Fallgruppen konkretisiert.

      Pressemitteilungen und Meldungen - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)


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