Eine Änderung der Richtlinien wurde verabschiedet und wird nun dem Bundesministerium zur Prüfung vorgelegt. Nach Entscheidung des Bewertungsausschusses der Ärzte und Krankenkasse soll das therapeutische Verfahren Leitung der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Für Erwachsene wurde das Verfahren bereits 2020 Kassenleistung.