Fachnews | Veranlasste Leistungen

Psychia­trische häusliche Kranken­pflege: Erweiterte Verord­nungs­kom­petenz für Fachärz­tinnen und Fachärzte mit Zusatz­wei­terbildung Psycho­therapie

Berlin, 24. Oktober 2022 – Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat die bisher eingeschränkte Verord­nungs­be­fugnis von Fachärz­tinnen und Fachärzten mit der Zusatz­wei­terbildung Psycho­therapie bei Leistungen zur psychia­trischen häuslichen Kranken­pflege aufgehoben. Fachärz­tinnen und Fachärzte mit dieser Zusatz­wei­terbildung erhalten damit künftig das gleiche Verord­nungsrecht wie zum Beispiel Psycho­lo­gische Psycho­the­ra­peu­tinnen und Psycho­lo­gische Psycho­the­ra­peuten sowie nieder­ge­lassene Ärztinnen und Ärzte der Fachbe­reiche Neurologie, Nerven­heilkunde oder Psychiatrie.

Bisher gilt, dass Fachärz­tinnen und Fachärzte mit der Zusatz­wei­terbildung Psycho­therapie nur auf Grundlage einer hinreichend aktuellen Diagno­se­si­cherung durch andere Leistungs­er­bringer Maßnahmen der psychia­trischen häuslichen Kranken­pflege verordnen können und dies auch nur für die Dauer von sechs Wochen.

Der Beschluss tritt nach Nichtbe­an­standung durch das Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit und Veröffent­lichung im Bundes­an­zeiger in Kraft.


Beschluss zu dieser Fachnews

Häusliche Krankenpflege-​Richtlinie: Verord­nungs­be­rech­tigung für Fachärz­tinnen und Fachärzte mit der Zusatz-​Weiterbildung Psycho­therapie

Weiter­führende Informa­tionen

Häusliche Kranken­pflege inklusive der psychia­trischen häuslichen Kranken­pflege auf der Website des G-BA.