KJ- KSV- PsychRL am 09. Juli in Kraft getreten

Die am 31. März beschlossene Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf, kurz KJ-KSVPsych-RL, ist am 09. Juli in Kraft getreten.

Durch die Richtlinie soll eine bessere Zusammenarbeit an den Schnittstellen der unterschiedlichen Behandlungs- und Hilfesysteme und bei der Überleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Erwachsenenversorgung ermöglich werden. 

Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL): Erstfassung - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)

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