Der Wegfall der Vergütung soll frühestens 2026 erfolgen, gleichzeitig sollen die Richtlinien in dieser Zeit weiterentwickelt werden. Bei Nichtbeanstandung tritt der Beschluss am 01.01.2024 in Kraft
Der Wegfall der Vergütung soll frühestens 2026 erfolgen, gleichzeitig sollen die Richtlinien in dieser Zeit weiterentwickelt werden. Bei Nichtbeanstandung tritt der Beschluss am 01.01.2024 in Kraft