Aufgabe der Kommissionen ist es, die Einrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr zu besichtigen, um zu prüfen, ob die Rechte der untergebrachten Personen nach diesem Gesetz gewahrt werden. Zu diesen Rechten gehört neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Unterbringungsverfahrens auch die generelle Gestaltung der Unterbringung. Bei der Besichtigung ist den Personen Gelegenheit zu geben, Wünsche und Beschwerden vorzutragen.
Den Besuchskommissionen ist ungehinderter Zugang zu gewähren. Die Einrichtung unterstützen sie in ihrer Tätigkeit und erteilen die gewünschten Auskünfte.
Die Berufung der Mitglieder wurde mit Kreistagsbeschluss vom 11.05.1998 an den Sozialausschuss delegiert. Die Kommission erstattet jährlich Bericht über die durchgeführten Besuche.
Die Geschäftsführung
der Besuchskommissionen hat die Psychiatriekoordination inne.
Für die Besuchskommission St. Antonius Klinikum Waldbreitbach hat der Sozialausschuss folgende Berufsgruppen/Institutionen berufen:
- Facharzt/-ärztin für Psychiatrie
- Betreuungsrichter*in
- Psychotherapeut*in
- Pflegefachmann/frau
- Vertreter*in der Betreuungsvereine
- Vertreter*in der Betroffenen
- Vertreter*in der Angehörigen
- Vertreter*in der Kreisverwaltung
- Psychiatriekoordinatorin
Für die Besuchskommission Johanniter Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie hat der Sozialausschuss folgende Berufsgruppen/Institutionen berufen:
- Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Familienrichter*in
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
- Vertreter*in Vormundschaften
- Vertreter*in der Kreisverwaltung
- Psychiatriekoordinatorin