Neben der Koordinationsstelle wurde 1996 vom Kreistag des Landkreises Neuwied der Beirat für psychische Gesundheit berufen. Dem Beirat gehören Vertreter*innen kommunaler ambulanter und stationärer Einrichtungen, Beratungsinstitutionen, Vertreter*innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der kommunalen Ämter, der Kosten- und Leistungsträger, der Arbeitsverwaltung, Vertreter*innen der Betroffenen und Angehörigen sowie der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft an.
Der Beirat berät zu grundsätzlichen Fragen zu Planung und Koordination der örtlichen Versorgung psychisch erkrankter Personen. Zur Sicherstellung der gemeindenahen Versorgung können Empfehlungen gegenüber den kommunalpolitischen Gremien ausgesprochen formuliert werden. Darüber hinaus dient das Gremium der Abstimmung und zum Austausch der Interessen der verschiedenen Beteiligten. Der Beirat hat eine ausschließlich beratende Funktion.
Die Geschäftsführung des Beirats liegt bei der Psychiatriekoordinationsstelle, den Vorsitz hat der zuständige Beigeordnete inne.