Antrag

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben aber noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie sich einbürgern lassen.

Die Einbürgerung geschieht nie automatisch, sondern nur auf schriftlichen Antrag. Den Einbürgerungsantrag kann jeder Einbürgerungsbewerber ab dem 16. Lebensjahr stellen. Für jüngere Ausländer ist der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter (beide Eltern) zu stellen. 

Es empfiehlt sich aber unbedingt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch zu führen – denn nur so lässt sich schon vorab klären, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen und welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde oder online unter: Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband (sowie weitere Anträge und Merkblätter).


NameKontaktAufgabenRaum-NrFunktion
Flesch, KlausTel.: 02631 803-279
Fax: 02631 80393-279
klaus.flesch@kreis-neuwied.de

Personen- und Staatsangehörigkeitsrecht

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Schäfer, CarstenTel.: 02631 803-354
Fax: 02631 80393-354
Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
carsten.schaefer@kreis-neuwied.de

Einbürgerungen und  Fragen zum Staatsangehörigkeitswesen

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