Die Einbürgerung geschieht nie automatisch, sondern nur auf schriftlichen Antrag. Den Einbürgerungsantrag kann jeder Einbürgerungsbewerber ab dem 16. Lebensjahr stellen. Für jüngere Ausländer ist der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter (beide Eltern) zu stellen.
Es empfiehlt sich aber unbedingt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch zu führen – denn nur so lässt sich schon vorab klären, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen und welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde oder online unter: Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband (sowie weitere Anträge und Merkblätter).
Name | Kontakt | Aufgaben | Raum-Nr | Funktion |
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Flesch, Klaus | Tel.: 02631 803-279 Fax: 02631 80393-279 E-Mail: klaus.flesch@kreis-neuwied.de | Personen- und Staatsangehörigkeitsrecht | 58 | |
Schäfer, Carsten | Tel.: 02631 803-354 Fax: 02631 80393-354 Webseite: https://www.kreis-neuwied.de E-Mail: carsten.schaefer@kreis-neuwied.de | Einbürgerungen und Fragen zum Staatsangehörigkeitswesen | 58 |