Landrat Achim Hallerbach hat in einer kleinen Feierstunde 11 Frauen und 14 Männern die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen. Die „neuen Mitstreiter“, wie er sie nannte, kommen ursprünglich aus Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kasachstan, Polen, der Türkei und Vietnam und – zahlenmäßig am stärksten vertreten –Syrien. Sie sind zwischen 20 und 61 Jahre alt. „Ihr Verstand und ihr Gefühl haben sich für Deutschland entschieden“, gratulierte Hallerbach.
Mit diesen 25 Menschen haben im Kreis Neuwied seit 2008 insgesamt 3680 Migranten das sehr aufwendige und zeitraubende Einbürgerungsverfahren hinter sich gebracht, haben die praktisch unverzichtbaren Sprachkenntnisse erworben und sind mit der Abgabe eines „feierlichen Bekenntnisses“ Deutsche geworden. Vor allem seit dem vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Einbürgerungen – als Folge des Flüchtlingszustroms 2015/16 - deutlich erhöht. So wurden 2022 513 Ausländer eingebürgert – fast doppelt so viele wie in den Vorjahren.
„Sie
haben sich bewusst für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden - mit allen
Rechten, aber auch Pflichten“, freute sich der Landrat, der wusste, dass die
Einbürgerung zwar äußerlich nur ein formeller Akt ist, für die Menschen aber
eine ganz persönliche Entscheidung darstellt – „für Deutschland, für eine
Identifikation mit unserem politischen und gesellschaftlichen System und unsere
Wertevorstellungen“. Er hoffe – und sei zuversichtlich -, dass diese 25 neuen
deutschen Staatsbürger seinem Appell folgen und sich aktiv in unser Gemeinwesen
einbringen. „Ihr Entscheidung stellt keine Abkehr von ihrer
Vergangenheit, von ihrer Familiengeschichte oder ihrer Herkunft dar. Sie ist
vielmehr ein Bekenntnis zu unserer gemeinsamen Zukunft. Sie fühlen sich unserem
Land verbunden und übernehmen ihren Teil der Verantwortung“, machte er deutlich
und stellte klar, „dass es für das Zusammenleben in Deutschland zwei
unverzichtbare Bedingungen gibt: Offenheit und Respekt“. Dies seien die „Fundamente eines gedeihlichen
gesellschaftlichen Zusammenlebens, die sich auch die deutsche Verfassung, das
Grundgesetz, zu eigen macht“.