Für viele Flüchtlinge steht in diesem Jahr der Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz, dessen Leistungen von den örtlichen Sozialämter in Stadt Neuwied und Verbandsgemeinden erbracht werden, zu den Jobcentern an.
Was sind die Voraussetzungen für den Wechsel zum Jobcenter, wie ist die Leistungsgewährung dort organisiert, welche Rechte und Pflichten entstehen dort für den Leistungsempfänger? Diese und viele andere Fragen sollen im Dialog mit den Ehrenamtlichen beantwortet werden.
Die Federführung haben Herr Alois Müller und Frank Potthast vom Jobcenter, darüber hinaus werden auch Hildegard Person-Fensch, leitende staatliche Beamtin und Sozialdezernentin, Agnes Ulrich, Leiterin der Sozialabteilung und Klaus Müller, Leiter der Ausländerbehörde die Fragen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen beantworten.
Die Moderation wird Integrationsbeauftragte Andrea Oosterdyk übernehmen.
Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 29. April 2016 in der kath. Familienbildungsstätte „Speehaus“ Wilhelm-Leuschner Str. 5, 56564 Neuwied,
Beginn 13:30Uhr
Anmeldung bei Andrea Oosterdyk, Telefon
02631-803129, Email: andrea.oosterdyk@kreis-neuwied.de