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Leistungsbeschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel.
Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Beeinträchtigungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.
Rechtsgrundlage
- SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Verlinkung auf Landesgesetz zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag einschl. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.kinderrechte.rlp.de unter der Rubrik „Kinderrechte“.
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
- Abteilungsleitung Jugend und Familie
- Jugend und Familie
- Ref. 50 - 1. Leitung (wirtschaftl. Jugendhilfe & -planung)
- Ref. 50 - 2. wirtschaftl. Jugendhilfe und -planung
- Ref. 50 - 3. Geschäftsstelle
- Ref. 51 - 1. Leitung (Beistandschaften & Vormundschaften)
- Ref. 51 - 2. Beistandssch./Vormundsch., Unterhaltsvorschuss und Kreisjugendpflege
- Ref. 52 - 1. Leitung (Sozialer Dienst & Schulsozialarbeit)
- Ref. 52 - 2. Adoptionsvermittlung u. Pflegekinderwesen
- Ref. 52 - 3. Famlilienkrankenschwester
- Ref. 52 - 4. Netzwerkkoordination
- Ref. 52 - 5. Sozialer Dienst und Schulsozialarbeit
- Ref. 53 - 1. Leitung (Kindertagesstätten, -pflege & Elterngeld)
- Ref. 53 - 2. Kindertagesstätten, -pflege und Elterngeld