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zwei Jahre vergibt die Stiftung einen Ehrenpreis an eine Frau, die die Kriterien
der Satzung übergebührend erfüllt. Die Entscheidung über den Ehrenpreis fällt
der Kreisausschuss als beschlussfassendes Gremium.
Die Vorschläge müssen einen Lebenslauf, ggf. Leistungsnachweise und eine Begründung für den Vorschlag beinhalten.