Alle zwei Jahre vergibt die Stiftung einen Ehrenpreis an eine Frau, die die Kriterien der Satzung übergebührend erfüllt. Die Entscheidung über den Ehrenpreis fällt der Kreisausschuss als beschlussfassendes Gremium.
Die Vorschläge müssen einen Lebenslauf, ggf. Leistungsnachweise und eine Begründung für den Vorschlag beinhalten.