Das Verbessern der Lebensverhältnisse des Einzelnen und der Gemeinschaft, sichern und Ausbau des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Angebots, die Ökologie, die Korrektur überholter Strukturen und der Schutz des Bürgers verlangen mittel- und langfristige Planungen. Sie werden im Lebensraum Landkreis von der Kreisverwaltung vollzogen.
Die Kreisverwaltung hat kommunale und staatliche Planungsfunktionen. Das ist gut und richtig so, denn sinnvolles Planen erfordert größtmögliche Ortsnähe.
Der Kreis ist u. a. beteiligt bei der Planung von:- Sozialen Einrichtungen: Sozialstationen, Krankenhäuser, Kindergärten und sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe, Alten- und Pflegeheimen
- Schulen und kulturellen Einrichtungen, Weiterbildung
- Straßen und öffentlicher Personennahverkehr
- Abfallbeseitigungseinrichtungen
- Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
- Wasserwirtschaft
Die Kreisverwaltung hat u. a. als untere Landesplanungsbehörde in der Landes- und Regionalplanung wichtige Aufgaben als Schnittstelle zwischen staatlicher und kommunaler Planung zu erfüllen. Gleichzeitig ist sie verantwortlich für Fachplanungen, wie Kindergartenbedarfsplan und Sportstätten-Rahmenleitplan.
Partnerschaftlich arbeiten Kreise und Gemeinden zum Wohl ihrer Bürger zusammen. Hieraus ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte praktischen Zusammenwirkens und gemeinsamen Planens. Der Kreis hat gegenüber seinen Gemeinden Ausgleichs- und Ergänzungsfunktionen:
Er ist berufen, Leistungsunterschiede zwischen den Gemeinden auszugleichen.
Er unterstützt die Gemeinden, soweit diese ihre Aufgaben nicht aus eigener Kraft ausreichend erfüllen können.
Die enge Verbindung und das Zusammenwirken kommen auch in den regelmäßigen gemeinsamen Besprechungen zwischen Landrat und Bürgermeistern zum Ausdruck, die in der Landkreisordnung ausdrücklich vorgesehen sind.
Wichtige staatliche Ordnungsfunktionen obliegen der Kreisverwaltung als untere Behörde des Landes. Dazu gehören u. a. Aufgaben:
- des Gewerberechts
- des Ausländerwesens
- des Vereinswesens
- des Wafferechts
- des Jagdrechts
- des Immissionsschutzes
- des Personenstands- und Staatangehörigkeitswesens
- des Prostituiertenschutzes
- der Zivilverteidigung und des Katastrophenschutzes
- des Straßenverkehrswesens, der Kraftfahrzeugzulassung
- und des Führerscheinwesens
- des Wasserrechts
Ordnungscharakter haben auch die Funktionen der Kreisverwaltung im Bereich des Rettungswesens, der Brandverhütung, der Bauaufsicht, des Naturschutzes und der Landespflege, des Veterinärwesens einschließlich der Lebensmittelüberwachung und des Fischereirechts. Zu den Ordnungsaufgaben der Kreise im weiteren Sinne zählen darüber hinaus:
- die Abfallbeseitigung
- die Unterhaltung von Mülldeponien
- die Tierkörperbeseitigung
- der überörtliche Brandschutz
Die breite Palette der Kreisaufgaben hat im Bereich „Schulen und Kultur“ einen Schwerpunkt. Gerade auf diesem Gebiet gilt es Initiativen zu entwickeln und Einrichtungen vorzuhalten, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu gewährleisten. Bei den weiterführenden Schulen gilt es, das früher bestehende Ungleichgewicht zwischen Stadt und Land zu verringern, wenn auch der Schulweg in ländlichen Gebieten oft länger ist als in den Städten. Die von der Kreisverwaltung organisierte Schülerbeförderung schafft jedoch Erleichterung.
Der Kreis Neuwied ist Träger:
- des gesamten berufsbildenden Schulwesens
- der Gymnasien
- der Realschulen Plus
- der Förderschulen
- des Kreismedienzentrums, das audiovisuelle Lehr- und Lernmittel vorhält
Besondere Initiativen des Kreises gelten z. B. auch:
- der Kreisvolkshochschule
- der Weiterbildung
- der Johanna-Loewenherz-Stiftung
- der Förderung von Vereinen
- dem Heimatschrifttum
- der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz
- der Förderung und Veranstaltung von Konzerten und Kunstausstellungen
- der Unterhaltung des Roentgen-Museums (Kreismuseums)
Nicht nur durch eigene Einrichtungen, sondern auch durch finanzielle und ideelle Unterstützung der Initiativen freier und öffentlicher Träger, darunter auch der Gemeinden, ist der Kreis bemüht, für die Bürger eine kulturell ansprechende Umwelt zuschaffen.
Baurechtlich versierte Beamte, fachlich qualifizierte Techniker und Ingenieure der Kreisverwaltung als Bauaufsichtsbehörde:
- bearbeiten Baugenehmigungen und Bauanzeigen
- prüfen fachlich Bauvorhaben im Kreis
- beraten die Bürger über Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung (öffentliche Mittel, Steuervergünstigungen) sowie der Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen
Die Kreisverwaltung berät die Gemeinden auch bei der Aufstellung von Bauleitplänen und ist zum Teil für deren Genehmigung zuständig.
Wichtige Aufgaben nehmen die Kreise im Bereich des Gesundheitswesen wahr. Hierzu zählt u. a. der Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle, das öffentliche Veterinärwesen und Agraförderung. Die ausreichende ärztliche Versorgung im ländlichen Raum gehört zu den besonderen Anliegen der Kreise. Die Kreise sind Träger des Rettungsdienstes (Krankentransporte). Sie werden dabei von den Sanitätsorganisationen unterstützt. Diese unterhalten Rettungsleitstellen und Rettungswachen. Im Landkreis Neuwied ist die DRK - Rettungsdienst Rhein-Lahn-Westerwald gGmbh Träger der Rettungsdienste.
Jugendhilfe unterstützt und berät Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben. Sie sorgt dafür, dass das Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einem eigenverantwortlichen Menschen verwirklicht wird.
Dazu gehört auch, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und dazu beizutragen, dass positive Lebensbedingungen für Kinder und ihre Familien erhalten bzw. geschaffen werden.
Dabei umfasst die Jugendhilfe Leistungen und andere Aufgaben.
Zu den Leistungen gehören:
- Angebote der Jugend(-sozial)arbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie
- Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe für junge Volljährige
Zu den anderen Aufgaben der Jugendhilfe gehören u.a.:
- die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- die Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
- Beurkundung
- Beratung und Unterstützung bzgl. Unterhaltsansprüchen
- die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
- Amtspflegschaft, Beistand, Amtsvormundschaft
- …
Wenn Bürger in Not geraten, ist Hilfe erforderlich. Der Landkreis ist als Träger der Sozialhilfe mehr als meist bekannt „Helfer in der Not. Er gewährt zum Beispiel:
- Leistungen der sozialen Grundsicherung, wenn Renten fehlen oder nicht ausreichen
- Hilfen in anderen Lebenslagen; Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung; Hilfe zur Pflege; Blindenhilfe; Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten; Altenhilfe; Krankenhilfe
Im sozialen Bereich wird die Kreisverwaltung außerdem tätig bei der Gewährung von Wohngeld, Ausbildungsförderung für Schüler und Weiterbildung (BAföG) und Landespflegegeld. Der Landkreis Neuwied unterstützt ferner finanziell die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihre Hilfseinrichtungen.
Die Leistungen des Kreises im sozialen Bereich sind Schwerpunkt der Ausgaben im Finanzhaushalt.
Grundsicherung für Arbeitssuchende wird in vier Geschäftsstellen des Jobcenters Landkreis Neuwied in Neuwied, Linz, Puderbach und Asbach erbracht. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für erwerbsfähige Bürger bis 65 Jahre müssen bei den Jobcentern beantragt werden und werden dort auch bearbeitet. Erwerbsfähige Hilfebedürftige werden bürgernah und wirkungsvoll bei der Aufnahme einer Arbeit unterstützt und ihnen werden geeignete Integrations- oder Qualifizierungsmöglichkeiten angeboten.