Ziel des Umweltinformationsgesetzes (UIG) ist es, allen Interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu vorhandenen Informationen über die Umwelt zu ermöglichen. Dadurch soll zum einen dem aktuellen Bemühen um behördliche Transparenz Genüge getan und zum anderen eine gewisse Kontrollfunktion der Öffentlichkeit und somit ein positiver Einfluss auf den Umweltschutz ausgeübt werden.
Abgefragt werden können alle Informationen über den Zustand von Gewässern, Luft, Boden, Tier- und Pflanzenwelt. Wie beim Informationsfreiheitsgesetz kann in bestimmten und zu begründenden Einzelfällen der Informationszugang beschränkt werden.
Je nach Aufwand kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden wobei mündliche und kurze schriftliche Auskünfte kostenfrei sind.
Weiterführende Links zum Thema:
Gesetzestext des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
Gesetzestext des Landesumweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz (LUIG)