Unter Gewässerschutz versteht man die Gesamtheit der Bestrebungen, die Gewässer vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Der Oberbegriff Gewässer beinhaltet:
das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser (oberirdische Gewässer),
das Meer zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der oberirdischen Gewässer und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres (Küstengewässer) und
das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht (Grundwasser).
Der Gewässerschutz dient vor allem der Reinhaltung des Wassers als Trink- oder Brauchwasser und dem Schutz aquatischer (d.h. vom Wasser abhängiger) Ökosysteme als Teilaufgabe des Naturschutzes.
Gewässerschutz wird deswegen teils nutzungsorientiert, teils losgelöst von Nutzungsinteressen betrieben. Zwischen diesen Ausrichtungen kann es zu Konflikten kommen. Hinsichtlich des Grundwassers steht er in engem Zusammenhang mit dem Bodenschutz. Grundwasserverschmutzung als Teilaspekt der Umweltverschmutzung stellt ein ernstzunehmendes Problem dar, da entstandene Verunreinigungen nur sehr schwer zu beseitigen sind.
Zum Schutz der Gewässer wurden durch den Gesetzgeber verschiedene Verordnungen und Gesetze erlassen. Zudem existieren eine Vielzahl von Regelwerken und Merkblättern in denen einzelne Themenbereiche spezifiziert werden.
Hervorzuheben sind hier vor allem:
- das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG )
- das Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz – LWG)
- die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung – AwSV)