Der Begriff Bodenschutz beinhaltet alle Maßnahmen, die zum Schutz des Bodens unter dem Aspekt des Natur- und Umweltschutzes getroffen werden. Der Bodenschutz hat in Deutschland im Jahre 1999 im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) eine einheitliche Grundlage erhalten.
Sie wird erweitert durch vorrangige Rechtsvorschriften, wie das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG), das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Vorrang hat auch das Düngemittel- und Pflanzenschutzrecht, das Bundes-Immissionsschutzrecht oder das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Die Europäische Kommission hat inzwischen den Bodenschutz gleichfalls auf ihre Fahnen geschrieben und 2006 den Entwurf einer Bodenrahmenrichtlinie vorgelegt, die den Mitgliedsstaaten unter anderem die Ausweisung von Risikogebieten vorgibt.
Der Anwendungsbereich der BBodSchV betrifft vornehmlich Altlastflächen, mögliche Altlastflächen (Verdachtsflächen) und Sanierungsmaßnahmen sowie die Gefahrenabwehr durch Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen, Vorsorgemaßnahmen und Prüf- und Messmaßnahmen.
Die Belastungen und Beeinträchtigungen des Bodens betreffen chemische Verunreinigungen (z. B. durch Pestizide, Schwermetalle), physikalische Veränderungen (z. B. Bodenverdichtung, Bodenerosion) und Bodenverbrauch durch Überbau (z. B. Straßenbau, Siedlungsbau) oder Abtransport.
Schutzgebiete im Sinne des Bodenschutzes sind:
- Bodenschutzgebiete
- Bodenplanungsgebiete
- Bodenbelastungsgebiete
- Bodengefährdungsgebiete