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Leistungsbeschreibung
Im Jahr 2021 wurde durch das „Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ (Kita-Zukunftsgesetz) in §25 Abs. 5 ein sogenanntes Sozialraumbudget eingeführt. Dieses Budget beinhaltet den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Mittel zur Deckung zusätzlichen Personalbedarfs in Kindertageseinrichtungen, basierend auf sozialräumlichen und anderen besonderen Erfordernissen. Das Ziel dieser Förderung ist es, die personellen Ressourcen vor Ort zu stärken, um Kinder in benachteiligten Wohngebieten zu unterstützen und bedarfsgerechte Unterstützung für Kinder und Familien zu gewährleisten. Dies soll zur Chancengerechtigkeit beitragen und Benachteiligungen ausgleichen.
Zur Umsetzung des Sozialraumbudgets hat das Kreisjugendamt das Konzept „Präventive Hilfen in Kindertagesstätten zur Deckung sozialräumlicher Bedarfe im Landkreis Neuwied“ entwickelt, welches am 11.05.2021 vom Jugendhilfeausschuss verabschiedet wurde. Die Zuweisungen des Landes betragen 60 %, die restlichen 40 % werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aufgebracht.
Der Gesetzgeber sieht eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Konzeption an neue sozialräumliche Bedingungen und Anforderungen vor. Diese Evaluation soll alle fünf Jahre durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen, erstmals im Jahr 2026/2027. Um die bisherigen Erfahrungen und Entwicklungen zu bewerten, hat das Kreisjugendamt im Frühjahr 2024 eine Zwischenevaluation durchgeführt.
Das Konzept umfasst drei Säulen:
I. Zusatzpersonal, das für die Erteilung der Betriebserlaubnis relevant ist (BE-rel. Personal)
II. Kita-Sozialarbeit mit den Schwerpunkten Einzelfallberatung und Vernetzung
III. Interkulturelle Fachkräfte
Das Sozialraumbudget refinanziert mit der I. Säule Zusatzpersonal in Kindertagesstätten, das zur Erhaltung der Betriebserlaubnis notwendig ist. Das zusätzliche Personal ist erforderlich, um z.B. die Aufsichtspflicht bei mehrstöckigen Kitas, Waldkitas oder Provisorien ohne eigenes Außengelände zu gewährleisten.
Die II. Säule Kitasozialarbeit wird unterteilt in die Schwerpunkte Vernetzung und Einzelfallberatung. Unter dem Schwerpunkt Vernetzung werden im Landkreis flächendeckend Erzieher und Erzieherinnen als Netzwerkende in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt. In den Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen und Dierdorf sind zusätzlich Sozialpädagogen, Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterinnen als Kita-Sozialarbeitende den Kindertageseinrichtungen zugeordnet (Schwerpunkt Einzelfallberatung).
Mit der III. Säule ermöglicht das Sozialraumbudget den Einsatz von interkulturellen Fachkräften in den Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Dierdorf.
Rechtsgrundlage
KiTaG § 25 Abs. 5
https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KTagStGRP2019pG6
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
Kita-Sozialarbeit unterstützt niedrigschwellig Familien bei der Bewältigung persönlicher Krisen und Probleme am Lebens- und Bildungsort Kita und trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen zu schaffen und zu erhalten.
Entsprechend dem Bedarf an individueller Beratung
in Erziehungsthemen und der Vernetzung zu bestehenden Angeboten und Institutionen
im Sozialraum unterteilt sich die Säule Kita-Sozialarbeit in die Schwerpunkte
Einzelfallberatung und Vernetzung.
Schwerpunkt Vernetzung – Netzwerkende
Aufgabenbeschreibung:
Netzwerkende (Erzieher/Erzieherinnen)
übernehmen eine Lotsenfunktion, indem sie Familien in weitere Hilfssysteme
vernetzen und vermitteln. Sie fördern die Vernetzung der Familien untereinander
sowie die Vernetzung der Kita und Familien im Sozialraum. Dazu gehört beispielsweise
die Weiterentwicklung von Angeboten und Projekten für Familien, wie z.B.
Spielplatztreffen, Elterncafés oder themenspezifische Elternabende. Darüber
hinaus pflegen und nutzen sie vorhandene Ressourcen des Sozialraums, um ein
Netzwerk zu schaffen und zu erhalten. Ein wichtiger Aspekt ist die
Sensibilisierung der pädagogischen Fachkräfte für familiäre und sozialräumliche
Bedarfe.
Schwerpunkt Einzelfallberatung – Kita-Sozialarbeitende
Aufgabenbeschreibung:
Kita-Sozialarbeitende
(Sozialpädagogen/Sozialarbeitende) bieten sozialpädagogische Beratung und
Begleitung für Fa-milien an. Sie vernetzen und vermitteln Familien in weitere
Hilfssysteme und bieten fachliche Beratung der pädagogischen Fachkräfte bei
besonderen Problemlagen an, beispielsweise durch Beobachtung und darauf
basierende Erziehungsplanung. Zudem unterstützen sie das Kita-Team durch
kollegiale Fallberatung, mit einem besonderen Fokus auf das Kind im Sozialraum.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ihrer Arbeit ist die Förderung der Entwicklung
einzelner Kinder,
indem sie deren Bedarfe ermitteln, Förderpläne erstellen
sowie pädagogische Maßnahmen planen und durchführen.
Die Angebote der interkulturellen Arbeit richten sich an alle am Lern‐ und Lebensort Kita beteiligten Personengruppen. Insbesondere versteht sich die interkulturelle Fachkraft als Ansprechpartner für Kinder und Familien mit Migrationshintergrund.
Aufgabenbeschreibung:
Interkulturelle Fachkräfte (Erzieher/Erzieherinnen)
begleiten intensiv die Kinder und übernehmen die sprachliche Vermittlung,
beispielsweise bei der Eingewöhnung. Sie bieten gezielte Sprachförderung durch
Einzel- oder Gruppenarbeit an. Darüber hinaus planen, organisieren und führen
sie interkulturelle und kulturelle Aktivitäten und Angebote durch, wie Feste
von Religionen oder Elterntreffen. Sie sensibilisieren die pädagogischen
Fachkräfte für die Ressourcen und Bedarfe verschiedener Kulturen und fördern so
das interkulturelle Verständnis im Team.
Aufgabenbeschreibung:
Die zentrale Aufgabe der Koordination besteht darin, die Implementierung und Umsetzung des Sozialraumbudgetkonzepts zu steuern um sicherzustellen, sodass es erfolgreich in den Kindertageseinrichtungen eingeführt und angewendet wird. Ein weiterer Bestandteil ist die Durchführung der vorgeschriebenen Evaluation, die darauf abzielt, die Effektivität und Effizienz des Konzepts zu überprüfen und es kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Die Koordination ist verantwortlich für die Beratung und Unterstützung von Kitas und Trägern bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Kita-Sozialarbeit. Dies umfasst die fachliche Aufsicht und die Sicherstellung, dass die jeweiligen Maßnahmen und Projekte den definierten Standards und Zielsetzungen entsprechen. Ein weiterer wesentlicher Aufgabenbereich ist die Schärfung und Weiterentwicklung des Profils des eingesetzten Personals. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt auf der Vernetzung und Koordination der Fachkräfte sowie der Sicherstellung ihrer Anbindung an die sozialräumlichen Angebote. Dies umfasst die Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften und die Integration von sozialräumlichen Ressourcen und Unterstützungsangeboten in die Arbeit der Kitas.