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Leistungsbeschreibung
Der Verfahrenslotse bietet jungen Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familien eine unabhängige Beratung an. Er zeigt den Weg zu Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und dem SGB IX auf. Darüber hinaus kann der Verfahrenslotse die Ratsuchenden im Verwaltungsverfahren unterstützen.
Der Verfahrenslotse unterstützt und begleitet junge Menschen und ihre Familien bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Ihren Rechten auf Leistungen der Eingliederungshilfe.
Personenkreis:
Junge Menschen mit (drohender) Behinderung bis 27 Jahre und deren Familien, Personensorgeberechtigte/Vormünder/gesetzliche Betreuung
An wen muss ich mich wenden?
Der Verfahrenslotse bietet eine unabhängige Beratung und Unterstützung im Bereich der Eingliederungshilfe an. Diese kann telefonisch, in der Kreisverwaltung, bei einem Hausbesuch oder in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltungen erfolgen.
Telefon: 02631 803-676
E-Mail: verfahrenslotse@kreis-neuwied.de
Rechtsgrundlage
Nach § 10b Abs. 1 S. 1 SGB VIII haben junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen, oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht kommen, sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung dieser Leistungen, Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen.