⇑ / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Vorsprachen zur Antragstellung und zur Abgabe von Unterlagen können während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung an unserem Servicepoint in Zimmer 14 (EG) auch ohne vorherige Terminabsprache erfolgen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SBG XII)
- Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Grundsätze
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.