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Leistungsbeschreibung
Schwerpunktaufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Bereiches ist die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchung.
Bei der Einschulungsuntersuchung wird der Entwicklungszustand des Kindes festgestellt und eine Aussage zur Schulfähigkeit des Kindes aus schulärztlicher Sicht getroffen. So werden mögliche gesundheitliche Einschränkungen der Schulfähigkeit oder auch ein besonderer Förderbedarf erkannt.
Das Gesundheitsamt lädt die Kinder zusammen mit Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten zu einem Untersuchungstermin in das Gesundheitsamt ein. Mit der Terminvergabe erhalten die Eltern einen Fragebogen, den sie ausgefüllt zu Untersuchung mitbringen. Dieser kann auch vorab hier ausgedruckt werden.
Wichtig ist auch die Vorlage des Impfausweises und des gelben Vorsorgeheftes. Aufgrund der gesetzlichen Verankerung ist die Schuleingangsuntersuchung die einzige Untersuchung, bei der wesentliche Gesundheitsdaten eines Geburtsjahrganges (z.B. Impfstatus, Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen) vollständig erfasst werden. Das Aufdecken von Impflücken mit entsprechender Beratung ist möglich. Zu Verbesserung der Durchimpfungsrate erfolgt auch die Durchsicht von Impfbüchern in Schulen.
Die Einschulungsuntersuchung umfasst:
- Seh- und Hörtest
- Sprachentwicklung, Aussprache
- Wahrnehmungsfähigkeit ( z.B. Formen und Farben)
- Konzentration, Merkfähigkeit
- Grob- und Feinmotorik
- Größe und Gewicht
- allgemein körperliche Untersuchung
- Feststellung der körperlichen Schulreife
- Überprüfung des Impfstatus ( bei Bedarf Empfehlung zum Schließen von Impflücken)
Die Schulleitung erhält eine schriftliche Stellungnahme zur Schulfähigkeit des Kindes aus schulärztlicher Sicht.
Die Einschulungsuntersuchung ersetzt nicht die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung U9 beim Kinderarzt oder Hausarzt des Kindes.
Weiterhin werden Gutachten zur Feststellung des Förderbedarfs bei Umschulung in Förderschulen erstellt, sowie Gutachten im Rahmen Eingliederungshilfe.
Bei vorhandener Kapazität werden Untersuchungen in Höheren Klassenstufen sowie Projekte zur Förderung der Kinder- und Jungendgesundheit angeboten.
Mitarbeiter/ innen des Kinder- und Jugendärztlichen Bereiches nehmen in Kooperation mit dem Jugendamt Aufgaben nach dem Landeskinderschutzgesetz wahr. Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit durch frühe Förderung und rechtzeitige Hilfe zur Vermeidung von Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung. Insbesondere soll die Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern gesteigert werden. Werden die Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 nicht zeitgerecht durchgeführt, so erhalten die Gesundheitsämter eine Meldung über die eingerichtete zentrale Stelle beim Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung und wirken dann durch Beratung und / oder Hausbesuch auf die Wahrnehmung der Untersuchung hin.
Bei Kopflausbefall wird Beratung durch Mitarbeiter/innen des Kinder- und Jugendärztlichen Bereiches durchgeführt. Entsprechendes Infomaterial findet sich auch auf der Homepage der Kreisverwaltung in der Rubrik Gesundheitswesen.
Ärztliche Mitarbeiter/innen:
Dr. med. Barbara Dücker
barbara.duecker@kreis-neuwied.de
Telefon: über Assistenten/innen im Gesundheitsdienst
Assistent / innen im Gesundheitsdienst
Margarethe Gorka
margarethe.gorka@kreis-neuwied.de
Telefon: 02631 803-143
Fax: 02631 803-93-143
Yvonne Rams
Telefon: 02631 803-760
Fax: 02631 803-93-760
Tanja Hansult
Tanja.hansult@kreis-neuwied.de
Telefon: 02631 803-712
Fax: 02631 803-93-712
Katharina Wolf
katharina.wolf@kreis-neuwied.de
Telefon: 02631 803-751
Fax: 02631 803-93-751