Berufsbildende Schulen – Berufsfachschulen - Berufsvorbereitungsjahr

Was kommt nach der Schule, wenn der Ausbildungsplatz fehlt?

Die Schulpflicht gilt für alle Schüler und Schülerinnen, die noch keine 16 Jahre alt sind. Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keinen Ausbildungsplatz haben und keine weiterführende Schule besuchen, müssen das Berufsvorbereitungsjahr besuchen, wenn sie noch keinen Berufsreifeabschluss (früher Hauptschulabschluss) haben. Haben Sie den Berufsreifeabschluss müssen sie die einjährige Berufsfachschule I absolvieren. 

Bei entsprechenden Qualifikationen kann in den berufsbildenden Schulen die Hochschul-, bzw. die Fachhochschulreife erreicht werden. Über die notwendigen Qualifikationen und jeweiligen Abschlüsse erkundigen Sie sich bitte bei den Schulen selbst. 

Hier die Angebote der berufsbildenden Schulen:

David-Roentgen-Schule

Ludwig-Erhard-Schule

Alice-Salomon-Schule

Heinrich-Haus gGmbH - Berufsbildende Schule

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