Thorsten Fuchs Simone Kirst
Vorsitzender Stellvertretende Vorsitzende
food akademie Neuwied GmbH KreisVolkshochschule Neuwied e.V.
Friedrichstr. 36 Beverwijker Ring 5
56564 Neuwied 56564 Neuwied
Tel.: 02631/830400 Tel.: 02631/347813
E-Mail: fuchs@food-akademie.de E-Mail: s.kirst@kvhs-neuwied.de
1. Grundlage/Aufgaben
1.1 Der Beirat für Weiterbildung gibt sich eine Geschäftsordnung gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 WBG.
1.2 Die Aufgaben des Beirates richten sich nach § 25 WBG.
2. Mitglieder
2.1 Die Mitgliedschaft im Beirat richtet sich
nach den Bestimmungen des § 24 Abs. 2 WBG.
Für die im Beirat tätigen Einrichtungen muss Weiterbildung substantieller
Arbeitsauftrag sein. Ferner soll eine kontinuierliche
Arbeit nachgewiesen
werden, sowie die Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Die
Weiterbildungsangebote sollen offen ausge-
schrieben und einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden.
2.2 Jede Einrichtung meldet eine/n
stimmberechtigte/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in. Sie werden zu
den Sitzungen
geladen und erhalten die entsprechenden Sitzungsprotokolle.
3. Geschäftsführung
3.1 Die Geschäftsführung des Beirates obliegt dem/der jeweiligen Vorsitzenden.
3.2 Die Geschäftsführung erfolgt ehrenamtlich. Besondere Aufgaben werden nach Absprache von den Mitgliedern erledigt.
3.3 Über die Kostenregelung bei der
Erstellung von Informationsmaterial und Broschüren, der Durchführung
gemeinsamer Veran-
staltungen oder sonstiger Vorhaben ist von Fall zu Fall im Voraus
ein Beschluss des Beirates herbeizuführen.
3.4 Für die Mitarbeit im Beirat können keine Personal- Honorar- oder Reisekosten geltend gemacht werden.
4. Einberufung und Leitung der Sitzung
4.1 Der Beirat tritt mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung zusammen.
4.2 Der/Die Vorsitzende, im Fall der Verhinderung sein(e)/ihr(e) Stellvertreter/in bereitet die Sitzung vor und leitet sie.
4.3 Er/Sie lädt die Mitglieder des Beirates
unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in geeigneter Form, z.B. durch
E-Mail ein.
Beratungsunterlagen sollen der Einladung beigefügt sein.
4.4 Die Einladung soll den Mitgliedern mindestens 3 Wochen vor Beginn der Sitzung zugehen.
4.5 Die vorgeschlagene Tagesordnung wird zu
Beginn der Sitzung genehmigt. Sie kann durch Beschluss der Mehrheit der
anwesenden Mitglieder geändert bzw. ergänzt werden.
4.6 Der Beirat ist innerhalb von 4 Wochen einzuberufen, wenn dies von mehr als einem Drittel der Mitglieder beantragt wird.
4.7 Der Beirat ist beschlussfähig, wenn die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist und mindestens 5 Mitglieder vertreten sind.
5. Wahlen
5.1 Gemäß § 24 Abs. 4 WBG wählt der Beirat
seine/n Vorsitzende/n und dessen Stellvertreter/in.
Die Wahlzeit beträgt 2 Jahre; Wiederwahl ist möglich.
5.2 Die Wahlen finden geheim statt. Im Einvernehmen mit allen anwesenden Mitgliedern kann offen gewählt werden.
5.3 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.
6. Verfahrensfragen
6.1 Beschlüsse des Beirates sollen
einvernehmlich erfolgen. Kommt kein Einvernehmen zustande, entscheidet die
einfache Mehrheit
der anwesenden Mitglieder.
6.2 Keine Einrichtung/Organisation darf zur Mitarbeit bei einer Aktion genötigt werden.
6.3 Über jede Sitzung ist eine Niederschrift
zu fertigen, die der/die Vorsitzende unterzeichnet. Diese muss mindestens die
Namen
der Teilnehmer/innen, die Beratungspunkte und das Ergebnis der Beratungen
beinhalten. Die Niederschrift ist in der nächst-
folgenden Sitzung zu genehmigen.
6.4 Die Sitzungsniederschrift soll auch der Geschäftsstelle des Landesbeirats für Weiterbildung übersandt werden.
7. Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 24.11.2016 in Kraft.