Hornissen (hier speziell gemeint die Art: Vespa crabro) sind in ihrer Existenz als Art zumindest in Europa stark gefährdet und wurden deswegen zeitweise auf die Rote Liste gefährdeter Arten gesetzt.
In Deutschland sind Hornissen seit dem 1. Januar 1987 durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) unter besonderen Schutz gestellt. Für die ungenehmigte Zerstörung oder Verbringung von Nestern sind hohe Strafen angedroht.
Die Abneigung vieler Menschen gegenüber Hornissen und anderen stechenden Insekten, beruht hauptsächlich auf Unkenntnis gegenüber dem Verhalten dieser Tiere und dem Glauben an diverse Horrorgeschichten über die Wirkung von Hornissenstichen (3 Stiche töten einen Menschen und 7 ein Pferd!). Für Allergiker kann ein Hornissenstich natürlich gefährlich werden. Das gilt jedoch gleichermaßen auch für Bienen-, Wespen oder Hummelstiche.
Hornissen reagieren aggresiv, wenn sie sich in ihrer Brutpflege gestört oder angegriffen fühlen. Das könnte dann der Fall sein, wenn Hornissen ihre Nester in unmittelbarer Nähe zu Menschen anlegen und Kontakte daher unausweichlich sind. In besonders gelagerten Fällen kann daher einer Umsiedlung oder sogar Vernichtung zugestimmt werden. Beide Maßnahmen dürfen jedoch ausschließlich nach Prüfung durch die untere Naturschutzbehörde durch einen Experten durchgeführt werden.
Wenn Sie also eine Gefahr für sich oder andere sehen, setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeitern der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung. Diese vereinbaren dann einen Orttermin mit Ihnen.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie viel wissenswertes über Hornisse & Co:
www.hornissenschutz.de
www.hornissen-info.de
www.hymenoptera.de