Geflügelpest (Vogelgrippe)

/ Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)

Leistungsbeschreibung

Adressat für die Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel) sind die jeweils zuständigen Veterinärämter. Das Auffinden eines toten Vogels in Feld und Wald gehört zu den normalen Vorgängen des Lebens, erst wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, ist eine Information an das Veterinäramt sinnvoll.

Rechtsgrundlage

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