⇑ / Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)
Leistungsbeschreibung
Adressat für die Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel) sind die jeweils zuständigen Veterinärämter. Das Auffinden eines toten Vogels in Feld und Wald gehört zu den normalen Vorgängen des Lebens, erst wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, ist eine Information an das Veterinäramt sinnvoll.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie:
- Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Website des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI)
Formulare
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Klima, Natur und Arten (Umwelt und Klima)
- Statistik- und Berichtspflichten (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Statistische Auswertungen (Statistik- und Berichtspflichten)
- Statistische Erhebungen und Meldepflichten (Statistik- und Berichtspflichten)
- Umwelt und Klima (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)