⇑ / Kopflausbefall
Leistungsbeschreibung
Kopfläuse sind im Kopfhaar des Menschen lebende Parasiten, bei massiven Befall können auch andere behaarte Körperpartien (Bart, Augenbrauen, Achselhaare) befallen sein. Die optimale Behandlung besteht nach heutiger Auffassung in der Kombination chemischer Mittel mit nassem Auskämmen unter Einsatz von Haarpflegespülung.
Nach § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz schließt Kopflausbefall eine Betreuung oder eine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung, bei der Kontakt zu Betreuten besteht, zunächst aus. Nach erfolgter Behandlung ist eine Wiederzulassung möglich auf Grundlage eines ärztlichen Attestes oder nach Bestätigung des Sorgeberechtigten, dass eine korrekte Behandlung durchgeführt wurde. Kinder die in den ersten drei Tagen nach bekannt werden des Kopflausbefalls keine elterliche Rückmeldung vorgelegt haben, sollten möglichst ab dem vierten Werktag nach bekannt werden des Läusebefalls untersucht werden.
Beratungen erfolgen durch die Mitarbeiter/innen des kinder- und jugendärztlichen Dienstes.
Gemeinschaftseinrichtungen können leihweise über das Gesundheitsamt oder das Kreismedienzentrum eine Informationsmappe mit DVD erhalten. Der Film zeigt die Behandlung bei Läusebefall. Die Informationen sind so aufbereitet, dass sie für alle Betroffenen gut verständlich sind und im Unterricht oder bei Elternabenden eingesetzt werden können.
Weitere Information/Anleitung zur Behandlung
Stand: 11/2018