⇑ / Infektionsschutz / Umwelthygiene
Leistungsbeschreibung
Infektionsschutz:
Schwerpunktaufgabe des Infektionsschutzes ist die Erfassung meldepflichtiger Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, die Durchführung seuchenhygienischer Ermittlungen und die Einleitung von Maßnahmen, die eine Weiterverbreitung verhindern, gegebenenfalls auch die Absonderung von Erkrankten oder Tätigkeitsverbote. Nach dem Landesgesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes vom 17.11.1995 wird die Hygiene in folgenden Einrichtungen überwacht:
- Medizinische und Pflegeeinrichtungen
- Blutspendeeinrichtungen
- Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens
- Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen
- Anlagen zur Trinkwasserversorgung
- Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung
- Einrichtungen des Kur- und Heilbäderwesens
- Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege
- weitere öffentliche Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen
Es werden gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen von Bauleitverfahren bei Baumaßnahmen mit möglicher Beeinträchtigung der Umwelt, Gutachten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei der Errichtung von Industrieanlagen sowie Gutachten zu Schadstoffbelastungen in Innenräumen öffentlicher Gebäude verfasst.
MRE-Netz
Die Zunahme von multiresistenten Erregern (Resistenz gegen mehrere Antibiotika) in Einrichtungen des Gesundheitswesens in den letzten Jahren stellt eine große Herausforderung für den Infektionsschutz dar.
Um der Verbreitung von Problemkeimen in Krankenhäusern, Rehakliniken, Arztpraxen, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie im Rettungsdienst durch ein qualitätsgesichertes Vorgehen entgegen zu wirken, hat sich der Landkreis Neuwied dem bundesländerübergreifenden Netzwerk mre-netz regio rhein-ahr angeschlossen.
Viele Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kreis Neuwied sind mit dem Qualitätssiegel für Hygiene zertifiziert.
www.mre-rhein-ahr.net
Stand: 04/2018