Impfberatung

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Leistungsbeschreibung

Impfungen sind wissenschaftlich anerkannte und kostengünstige Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Infektionskrankheiten. Die Durchimpfungsraten bei Kindern und Erwachsenen in Deutschland sind nicht ausreichend, um eine Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, so dass es regional gelegentlich zu Krankheitsausbrüchen (z.B. Masern, Keuchhusten) kommt.  

Die Impfempfehlungen werden durch die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut jährlich aktualisiert.

Standardimpfungen für Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre:  

Säuglinge und Kleinkinder sollen Grundimmunisierungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B, Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken erhalten. Neu ist die Empfehlung für eine Rotavirus-Schutzimpfung (Schluckimpfung) bei Säuglingen, Rotaviren sind die häufigste Ursache für Magen- Darm- Infektionen bei Kindern unter 5 Jahren. 

Standardimpfungen für Kinder ab 2 Jahren, Jugendliche und Erwachsene: 

 Im Alter von 5 bis 6 Jahren soll eine Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten erfolgen. Der Impfschutz für Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten einschließlich Kinderlähmung ist nach weiteren 10 Jahren zu erneuern.  

Bei Mädchen von 9 bis 14 Jahren wird eine Impfung gegen die wichtigsten Erreger von Gebärmutterhalskrebs (humanes Papillomavirus) empfohlen.

 Erwachsene sollen alle 10 Jahre eine Tetanus- und Diphtherieauffrischimpfung erhalten, die nächst fällige Impfung soll einmalig in Kombination mit Keuchhustenimpfstoff durchgeführt werden. Generell sollten Erwachsene bei unzureichendem Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Kinderlähmung entsprechende Nachimpfungen erhalten. 

Nach 1970 geborene Erwachsene, die in der Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft worden sind oder deren Impfstatus unbekannt ist, sollten eine einmalige Masernimpfung (vorzugsweise Masern-Mumps-Rötelnimpfstoff) erhalten. Für den gleichen Personenkreis gilt die Empfehlung einer einmaligen Mumpsnachimpfung, wenn in Gesundheitsdienstberufen mit unmittelbarer Patientenversorgung, in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene gearbeitet wird.  

Frauen im gebärfähigen Alter mit Kinderwunsch sollen zweimal gegen Röteln und Windpocken geimpft sein. 

Senioren (>= 60 Jahre) sollen eine einmalige Impfung gegen Pneumokokken erhalten, Wiederholungsimpfungen im Abstand von 6 Jahren sind angezeigt nach individueller Indikationsstellung.  Die Pneumokokkenimpfung ist auch empfohlen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung zum Beispiel durch Immundefekte, bösartige Neubildungen, nach Knochenmarktransplantation sowie bei chronischen Erkrankungen des Herzens und der Atemorgane sowie bei Stoffwechselkrankheiten.

Jährliche Grippeimpfungen im Herbst sind angezeigt bei Personen über 60 Jahre, bei Kindern (im Alter von 2 bis 6 Jahren vorzugsweise Sprühimpfstoff als Nasenspray) und jüngeren Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herz-Kreislaufsystems, der Leber- und Nieren, bei Diabeteserkrankung und anderen Stoffwechselkrankheiten, bei Erkrankungen des Immunsystems, bei Bewohnern von Pflegeheimen, bei medizinischem Personal und bei Personen in Einrichtungen mit regem Publikumsverkehr. 

Auch gilt die Empfehlung zur Grippeimpfung für alle Schwangere ab dem mittleren Schwangerschaftsdrittel und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens ab Schwangerschaftsbeginn.
Ebenso wird die Grippeimpfung empfohlen für Betreuungspersonen von Erkrankten mit bestimmten Grundkrankheiten wie z.B. dialysepflichtiger Nierenerkrankung oder Immunschwäche. 

Die Impfungen werden durch Ihre behandelnden Ärzte/innen zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt.

Auslandsimpfberatung

Wenn Sie eine Reise ins Ausland planen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über empfohlene bzw. vorgeschriebene Impfungen.

Für Informationen dazu wenden Sie sich bitte an ihren Hausarzt, an ihren Reiseveranstalter oder an ihrer Krankenkasse.  

Weitere Informationen/Rechtgrundlagen:
Impfempfehlungen der ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut

Stand: 04/2018 

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