In Silber eine eingeschweifte goldene Spitze, darin ein rechtshin schreitender blauer Pfau mit gesenktem Schweif; oben vorn ein durchgehendes schwarzes, hinten ein durchgehendes rotes Kreuz.
Die drei Wappenfiguren beziehen sich auf die drei bis 1803 bzw. 1806 im Kreisgebiet bestehenden Territorialherrschaften: der Pfau steht für die Grafschaft Wied, das schwarze Kreuz für Kurköln und das rote Kreuz für Kurtrier.
Der Pfau ist in der Heraldik ein eher seltenes Symbol. Das Wappen wurde 1925 von dem Neuwieder Maler und Graphiker Gustav Bernhard Rüschhoff entworfen und vom zuständigen Preußischen Staatsministerium am 14. Juli 1927 genehmigt. Es zählt somit zu den ältesten Kreiswappen Deutschlands. Die preußischen Landkreise galten – wie auch die Landbürgermeistereien (seit 1927 Ämter) und Landgemeinden – bis in die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg nicht als „wappenfähig“. Erst in der Weimarer Republik regelten verschiedene Erlasse des preußischen Ministers des Inneren 1927-1932 die Grundlagen des Wappenwesens der Landkreise, nachdem manche von ihnen schon vorher mit der Annahme eigener Wappen begonnen hatten. Neben dem Kreis Lüneburg/Provinz Hannover bekamen die Kreise Ahrweiler und Neuwied als erste ihre Wappen genehmigt.