Wichtig! Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter in Zulassungsangelegenheiten gilt nicht für das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz.-Steuer. Dies hat der Halter selbst zu unterschreiben als Zahlungspflichtiger und bei abweichendem Steuerzahler dann der Kontoinhaber/Zahlungspflichtige und der Halter!