Alle Themen, die die Kreisverwaltung betreffen und/ oder bei denen der Landrat die Bürgerinnen und Bürger ggf. unterstützen kann, können dort besprochen werden.
Selbstverwaltungsangelegenheiten der Kommunen, anhängige Verfahren vor dem Kreisrechtsausschuss oder vor Gerichten oder Vorgänge, die ein Gericht rechtskräftig abgeschlossen hat, sind Themenfelder, in die der Landrat sich grundsätzlich nicht einschalten kann.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bittet Landrat Hallerbach, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger vorab zur Bürgersprechstunde anmelden bei
Kerstin Schwanbeck-Stephan, Telefon: 02631 803-129; E-Mail: kerstin.schwanbeck@kreis-neuwied.de oder über das Online-Anmeldeformular unten.
Ihre Terminwünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt; der genaue Gesprächstermin (30 Minuten) wird Ihnen gesondert bestätigt.
Bitte benennen Sie die Angelegenheit, in der Sie mit Landrat Hallerbach sprechen möchten, möglichst konkret.
Alle Termine finden in der Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied, statt.
Alternativ kann die Anmeldung auch über das unten angefügte Online-Formular erfolgen.