Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration findes als sog. "Urnenwahl" statt. Wählerinnen und Wähler suchen dazu das für sie zuständige Wahllokal auf. Im Kreisgebiet ist das meistens diee Verbandsgemeindeverwaltung. Sie geben Ihre Stimme dort unbeobachtet ab, so dass das Wahlgeheimnis unbedingt gewahrt ist.
Welches das für Sie zuständige Wahllokal ist, steht in der Wahlbenachrichtigung.
Gewählt wird am Sonntag, 10. November 2024. Geöffnet sind die Wahllokale von 10 - 16 Uhr.
Wenn Sie am Wahltag aus einem wichtigen Grund nicht zur Wahl gehen können, können Sie Briefwahl beantragen. Wie das geht, ist in der Wahlbenachrichtigung ausführlich erklärt.
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