Sperrmüll richtig entsorgen

Viele Keller und Garagen sind voll mit sperrigen Dingen, die nicht mehr gebraucht werden. Doch bevor Sie Ihre unliebsamen Dinge einfach an die Straße stellen, sollten Sie sich über die wichtigsten Regeln der Sperrmüllentsorgung informieren – denn nicht alles, was groß oder alt ist, ist auch Sperrmüll! Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied gibt hilfreiche Tipps, wie Sie korrekt sortieren und entsorgen können.

Abfalltipp zum Thema Sperrmüll. Foto: Maria Burkart. Teile des Bildmaterials wurden mit Hilfe eines KI-Tools erstellt. Sperrmüll – Was gehört dazu und was nicht?

Die Sperrmüllentsorgung bietet Bürgern die Möglichkeit, größere Abfälle, die nicht in die regulären Abfalltonnen passen, umweltgerecht entsorgen zu lassen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Regeln und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Zu den klassischen Sperrmüllgegenständen zählen unter anderem Matratzen, Möbel, Polstermöbel und ähnliche, großformatige Haushaltsgegenstände. Nicht zum Sperrmüll gehören hingegen Inhalte und Kleinteile aus Schränken und Schubladen, Paletten sowie Renovierungsabfälle (alte Türen, Fenster, Baumischabfälle).

Wichtige Abgaberegeln

Bitte beachten Sie, dass Sperrmüll, der aufgrund seiner Größe (mehr als 1 Kubikmeter) oder seines Gewichts (mehr als 100 kg) nicht verladen werden kann, von der Abholung ausgeschlossen ist. Zudem ist die Gesamtmenge des Sperrmülls auf maximal 5 Kubikmeter begrenzt. Schrott und Elektroschrott müssen separat angemeldet werden. Schadstoffe wie Farben und Lacke dürfen nicht über den Sperrmüll entsorgt werden, sondern müssen persönlich abgegeben werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Gegenstand zum Sperrmüll gehört, können Sie sich anhand der Abfallsatzung oder des Abfall-ABC online unter abfall-nr.de/richtig-entsorgen/abfall-abc informieren oder die Abfallberatung kontaktieren.

Anmeldung der Sperrmüllabholung

Die Anmeldung für die Sperrmüllabholung kann bequem online oder per Scheckkarte zu den im Abfuhrkalender angegebenen Terminen vorgenommen werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihnen nur der nächste freie Termin bestätigt werden kann, da die Kapazitäten pro Termin auf das Fahrzeug begrenzt sind. Ein Anspruch auf einen „Wunschtermin“ besteht nicht. Bitte orientieren Sie sich an Ihrer Terminbestätigung, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wichtig: Eine Anmeldung muss mindestens 10 Tage vor dem geplanten Abholungstermin erfolgen. Den persönlichen Abfuhrkalender mit den Sperrmüllterminen für Ihren Wohnort finden Sie auf der Website der Abfallwirtschaft abfall-nr.de.

Vorbereitung des Sperrmülls

Stellen Sie den Sperrmüll bitte am Abend vor der Abholung gut sichtbar an der Grundstücksgrenze bereit. Beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Abfuhr kein Privatgrundstück betreten dürfen. Nach der Abholung sind Sie als Bürger verpflichtet, den Abstellort zu reinigen. Achten Sie darauf, dass keine Nägel, Schrauben oder andere Teile zurückbleiben, um Ärgernisse und mögliche Gefährdungen zu vermeiden.

Alternativen im Sinne der Abfallvermeidung

Im Sinne der Abfallvermeidung möchten wir dazu anregen, Möbel und andere Gegenstände, die noch in gutem Zustand sind, weiterzugeben. Auf Plattformen wie eBay oder bei sozialen Einrichtungen können gut erhaltene Möbel und Haushaltsgegenstände einen dankbaren Abnehmer finden und so einem neuen Zweck zugeführt werden.

 

Ihre Mithilfe bei der sachgerechten Entsorgung trägt dazu bei, unsere Umwelt zu schonen und Abfall effizient zu reduzieren.

Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung oder konsultieren Sie das Abfall-ABC auf unserer Website abfall-nr.de.

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