Der Glasfaserausbau im Landkreis Neuwied schreitet dank der „Graue Flecken“-Förderung weiter zügig voran. Zahlreiche Haushalte haben die Möglichkeit, einen kostenlosen Glasfaseranschluss zu erhalten und damit die Grundlage für ultraschnelles Internet zu legen.
In den kommenden Tagen erhalten alle förderberechtigten Haushalte im Ausbaugebiet erneut ein Schreiben der MUENET GmbH mit wichtigen Informationen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bis spätestens zum 31. Januar 2025 zu entscheiden, um die Vorteile der neuen Technologie voll ausschöpfen zu können.
Landrat Achim Hallerbach appelliert an alle förderberechtigten Haushalte, die Gelegenheit nicht ungenutzt zu lassen: „Wie ich bereits in meinem Schreiben vom Oktober 2024 mitgeteilt habe, besteht die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss kostenlos zu erhalten. Dies ist jedoch an eine rechtzeitige Entscheidung bis zum Ende der Nachfragenbündelung, also bis zum 31. Januar 2025, gebunden.“
Dieser Stichtag ist entscheidend, da die Planungen für das Ausbaugebiet auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen finalisiert werden.
Bürgerinnen und Bürger aus förderberechtigten Haushalten haben zwei Optionen:
1. Endkundenvertrag abschließen: Wer die neue Glasfaserleitung frühzeitig nutzen möchte, hat die Möglichkeit, einen Endkundenvertrag mit der MUENET abzuschließen.
2. Gestattungsvertrag wählen: Wer sich noch
unsicher ist, kann einen Gestattungsvertrag für einen passiven Anschluss
abschließen. Dieser ermöglicht eine spätere Nutzung, sobald ein Anbieter einen
Tarif auf dem Glasfasernetz bereitstellt. Es können jedoch mehrere Jahre
vergehen, bis andere Telekommunikationsanbieter das Netz nutzen und
entsprechende Angebote machen. Der Abschluss des Gestattungsvertrages ist
kostenlos. Dieser Vertrag erlaubt es der MUENET lediglich den
Glasfaseranschluss auf dem Grundstück zu verlegen.
Alle interessierten Haushalte werden gebeten, die Unterlagen sorgfältig zu prüfen und ihre Entscheidung rechtzeitig zu treffen. Die entsprechenden Schreiben der MUENET werden voraussichtlich vor oder nach Weihnachten in den Haushalten eintreffen. Stichtag für die Entscheidung ist der 31. Januar 2025.