Glasfaserausbau erfolgt auf zwei Wegen

Unterschiedliche Verfahren: privatwirtschaftlicher Eigenausbau durch Deutsche Glasfaser und geförderter Ausbau im „Graue Flecken-Programm“

Anhaltende Missverständnisse beim Thema „Glasfaserausbau“ nimmt die Kreisverwaltung Neuwied erneut zum Anlass einer Klarstellung: „Der Glasfaserausbau erfolgt grundsätzlich auf zwei Wegen. Es gibt zum einen den privatwirtschaftlichen Eigenausbau durch Deutsche Glasfaser und zum anderen den geförderten Ausbau im Rahmen des `Graue Flecken´-Programms. Es handelt sich also um zwei völlig unterschiedliche Verfahren zu einem Thema“, betont die Breitbandkoordinatorin des Landkreises, Lena Behrens.

Bereits vor Jahren hatte das Unternehmen Deutsche Glasfaser auch im Kreis Neuwied für den Anschluss an das kommende Glasfasernetz geworben. Vorgeschaltet war eine 30-Prozent-Quote – fanden sich in einem Ort weniger als 30 Prozent an Interessenten, mussten deren Haushalte zunächst komplett außen vor bleiben. Bei den übrigen Städten und Dörfern signalisierte damals ein Unternehmensschild „Ich bin dabei“, dass hier ein Glasfaserkunde zu finden ist.

Da die bislang unberücksichtigten Kommunen beim Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nicht außen vor gelassen werden sollten, setzten Bund und Land das Förderprogramm „Graue Flecken“ ein. Bei den „grauen Flecken“ handelt es sich um oft ländlich gelegene Gebiete, die Schwierigkeiten haben, von privaten Telekommunikationsunternehmen im Rahmen eines sog. Eigenausbaus versorgt zu werden, da sich ein Ausbau für diese oftmals nicht lohnt. Das Förderprogramm hat das Ziel, diese digitalen Ungleichheiten abzubauen und eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet zu gewährleisten. Ohne diese Förderung kämen diese grauen Flecken, wenn überhaupt, nur erschwert in den Genuss eines Glasfaseranschlusses. Zu 90 Prozent werden die Gesamtkosten von 26.143.361 Euro von Bund (50 Prozent) und Land (40 Prozent) übernommen; die übrigen zehn Prozent sind von der Kommune aufzubringen.

Da die Kundennachfrage in den Verbandsgemeinden Rengsdorf-Waldbreitbach und Puderbach vorhanden war, gab es dort keine Probleme, von privaten Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des sogenannten Eigenausbaus versorgt zu werden. Im Gegenzug entfällt dort aber auch eine Förderung über das „Graue Flecken“- Programm, mit dessen Umsetzung in den betroffenen Gebieten im Landkreis die MUENET gemäß Ausschreibungsverfahren beauftragt worden war. Es ist allerdings durchaus möglich, dass einige Adressen in einer Gemeinde im Fördergebiet liegen und einige wiederum auch nicht. Sowohl die MUENET, als auch Landrat Achim Hallerbach haben alle Adressaten im Fördergebiet angeschrieben und auf die verschiedenen Optionen verwiesen.

„Wir haben im Vorfeld sehr oft medienwirksam kommuniziert, welche Gemeinden mit Adresspunkten am Förderprogramm teilnehmen. Der Landkreis Neuwied ist hierbei lediglich im geförderten Ausbau als Zuwendungsempfänger involviert und hat keinerlei Handlungsspielraum, in den Eigenausbau einzugreifen oder diesen zu lenken“, unterstreicht Landrat Achim Hallerbach. Zugleich appelliert der Landrat an alle förderberechtigten Haushalte, die Gelegenheit zum Glasfaseranschluss nicht ungenutzt zu lassen: „Wie ich bereits in meinem Schreiben vom Oktober 2024 mitgeteilt habe, besteht die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss kostenlos zu erhalten. Dies ist jedoch an eine rechtzeitige Entscheidung bis zum Ende der Nachfragenbündelung, also bis zum 31. Januar 2025, gebunden.“

Dieser Stichtag ist entscheidend, da die Planungen für das Ausbaugebiet auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen finalisiert werden.

Bürgerinnen und Bürger aus den förderberechtigten Haushalten haben dabei die Wahl, sich zwischen zwei Möglichkeiten zu entscheiden: Für diejenigen, die die neue Glasfaserleitung frühzeitig nutzen möchten, besteht die Option, einen Endkundenvertrag mit der MUENET abzuschließen.

Wer sich demgegenüber noch unsicher ist, kann einen Gestattungsvertrag für einen passiven Anschluss abschließen. Dieser ermöglicht eine spätere Nutzung, sobald ein Anbieter einen Tarif auf dem Glasfasernetz bereitstellt. Es können jedoch mehrere Jahre vergehen, bis andere Telekommunikationsanbieter das Netz nutzen und entsprechende Angebote machen. Der Abschluss des Gestattungsvertrages ist kostenlos. Dieser Vertrag erlaubt es der MUENET lediglich, den Glasfaseranschluss auf dem Grundstück zu verlegen.

„Unabhängig davon, ob die Kundin oder der Kunde einen Endkundenvertrag mit der Firma `MUENET GmbH & Co. KG´ abschließen oder nicht, ist ein kostenfreier Glasfaseranschluss bis zur Haustür Bestandteil des Förderprogramms“, stellt Landrat Achim Hallerbach abschließend fest.

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