Der Landkreis Neuwied hat bereits
am Mittwoch zum dritten Mal in Folge den Inzidenzwert von 200 überschritten und
ist nach der am Donnerstag in Kraft getretenen Änderungsverordnung zur 18.
Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz verpflichtet, weitere
verschärfende Maßnahmen in einer neuen Allgemeinverfügung zu erlassen.
Die bereits mit unserer
Allgemeinverfügung vom 25.03.2021 festgesetzten Maßnahmen, wie der nächtlichen
Ausgangssperre, werden jetzt noch einmal verschärft. Damit reagiert die
Kreisverwaltung auf die gesetzliche Vorgabe des Landes, die als Muster des
Landes erlassene Allgemeinverfügung wort- und inhaltsgleich als eigene
Verfügung zu erlassen.
Einzige Ergänzung unsererseits
ist die Beschränkung des Betriebs der Kindertageseinrichtungen auf den
sogenannten Regelbetrieb mit dringendem Bedarf, wie er von Mitte Dezember bis
Mitte März bereits in ganz Rheinland-Pfalz galt.
Die wesentlichsten Änderungen in
der Übersicht:
![](Schaubild_Neu.PNG?resize=300x)
Wichtiger Hinweis:
Die Allgemeinverfügung tritt am
Ostersonntag, 04. April in Kraft. Damit gilt z.B. die Personenbegrenzung im
öffentlichen Raum (alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Haustandes und einer Person eines weiteren Haustandes; Kinder bis 6 Jahre zählen nicht mit) schon ab diesem Datum. Die Änderungen für die gewerblichen
Einrichtungen greifen wegen der Feiertage natürlich erst am Dienstag, 06. April
2021