MASSNAHMEN MÜSSEN IM KREIS NEUWIED AB SonnTAG, 04. APRIL NOCH EINMAL VERSCHÄRFT WERDEN. KREIS MUSS DIE VORGABEN DES LANDES UMSETZEN.

Der Landkreis Neuwied hat bereits am Mittwoch zum dritten Mal in Folge den Inzidenzwert von 200 überschritten und ist nach der am Donnerstag in Kraft getretenen Änderungsverordnung zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz verpflichtet, weitere verschärfende Maßnahmen in einer neuen Allgemeinverfügung zu erlassen.

Die bereits mit unserer Allgemeinverfügung vom 25.03.2021 festgesetzten Maßnahmen, wie der nächtlichen Ausgangssperre, werden jetzt noch einmal verschärft. Damit reagiert die Kreisverwaltung auf die gesetzliche Vorgabe des Landes, die als Muster des Landes erlassene Allgemeinverfügung wort- und inhaltsgleich als eigene Verfügung zu erlassen.

Einzige Ergänzung unsererseits ist die Beschränkung des Betriebs der Kindertageseinrichtungen auf den sogenannten Regelbetrieb mit dringendem Bedarf, wie er von Mitte Dezember bis Mitte März bereits in ganz Rheinland-Pfalz galt.

Die wesentlichsten Änderungen in der Übersicht:

Wichtiger Hinweis:

Die Allgemeinverfügung tritt am Ostersonntag, 04. April in Kraft. Damit gilt z.B. die Personenbegrenzung im öffentlichen Raum (alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Haustandes und einer Person eines weiteren Haustandes; Kinder bis 6 Jahre zählen nicht mit) schon ab diesem Datum. Die Änderungen für die gewerblichen Einrichtungen greifen wegen der Feiertage natürlich erst am Dienstag, 06. April 2021 

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