Landrat Achim Hallerbach weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Anmeldungen zwingend über die Hotline des Landes erfolgen müssen. Auch Gruppenanmeldungen mit bis zu 15 Personen, z.B. von Arbeitgebern in der sog. Kritischen Infrastruktur oder im Einzelhandel können ausschließlich über das Terminvergabemanagement des Landes erfolgen.
„Eine Möglichkeit, ,Zeitfenster‘ seitens des Impfzentrums für die Beschäftigten einzelner Betriebe, das Lehrerkollegium einer Schule oder die Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr anzubieten, besteht derzeit leider nicht.
Unser Impfzentrum stellt täglich rund 800 Impftermine zur Verfügung. Wir können und dürften ungenutzte Zeitfenster, in das die Beschäftigten eines bestimmten Betriebes nachrücken könnten, nicht zur Verfügung stellen, sondern können immer nur an die Terminvergabestelle verweisen. Das ist eine klare Vorgabe des Landes, die wir umsetzen müssen“, macht Hallerbach deutlich, dass er hier keinen Handlungsspielraum hat.
Er verweist daher für die Terminvereinbarungen auf die entsprechende Infoseite des Landes (https://impftermin.rlp.de) bzw. die telefonische Impfberatung unter 0800/5758100. Darüber hinaus zeigt sich der Landrat erfreut über die Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn, dass die Impfstoff-Priorisierungen Ende Mai / Anfang Juni ganz aufgehoben werden sollen. „Ja früher, desto besser“ sagt Hallerbach, der davon ausgeht, dass dann auch die entsprechenden Strukturen geschaffen worden sind, dass die Hausärzte an ausreichend Impfstoff kommen.
Doch wer gehört zur Prio-III-Gruppe? Neben den 60- bis 69-Jährigen, die sich bereits seit dem 7. April registrieren können, zählen dazu auch Menschen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Insbesondere fallen darunter nun auch alle Lehrer der weiterführenden Schulen, die bis Mitte Mai bereits vom Land ein Impfangebot bekommen sollen.
Weiter zählen zur Prio-III-Gruppe Menschen mit bestimmten medizinischen Vorerkrankungen, unter anderem Herzinsuffizienz, Rheuma, Asthma und HIV. Sie können sich jeweils gemeinsam mit bis zu zwei Kontaktpersonen registrieren.
Die dritte Gruppe sind Menschen, die in bestimmten Berufsgruppen tätig sind. Hierzu zählen unter anderem Polizisten, Apotheker, Feuerwehrleute, Mitarbeiter im Transport- und Verkehrswesen, der Wasser- und Energieversorgung, des Lebensmitteleinzelhandels und von Verfassungsorganen. Außerdem sollen Obdachlose und Menschen, die in deren Umfeld arbeiten (zum Beispiel Streetworker, Schuldnerberater) geimpft werden. Die komplette Liste ist zu finden unter: https://impftermin.rlp.de
Dort ist auch aufgeführt, welche Nachweise jeweils für die Zugehörigkeit einer der Gruppen erbracht werden müssen.