Die Maskenpflicht gilt für die folgenden Bereiche und Straßenabschnitte:
- Mittelstraße: von der Kreuzung Hermannstraße bis zur Kreuzung Rheinstraße;
- Langendorfer Straße: von der Kreuzung Marktstraße bis zur Kreuzung Schlossstraße, und von der Schlossstraße bis zur Kreuzung Luisenstraße;
- Engerser Straße: von der Marktstraße bis zur Kreuzung Schlossstraße.
Landrat Achim Hallerbach appelliert weiterhin. „Die Zahlen sind weiterhin bedenklich hoch und steigen derzeit in eine kritische Zone. Auch im Kreis Neuwied. Das Tragen von Masken trägt maßgeblich zur Minimierung von Infektionen bei. Es ist das Mindeste was jeder tun kann – selbst dort wo es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Wichtig ist auch die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Insbesondere im privaten Bereich entstehen immer wieder Infektionsgeschehen, die dringend vermieden werden müssen. Der Virus überträgt sich überwiegend durch die Aerosolausbreitung, dies muss dringend reduziert und vermieden werden. Hier muss jeder eigenverantwortlich handeln."