In der Neuwieder Fußgängerzone herrscht jetzt Maskenpflicht

Um die weitere Ausbreitung des Covid 19-Virus zu verhindern, hatte die Kreisverwaltung eine neue Verfügung erlassen. Diese betrifft explizit die Neuwieder Fußgängerzone in der Neuwieder Innenstadt und ist verlängert worden. Es besteht bis einschließlich 10. Januar 2021 auch außerhalb geschlossener Räume Maskenpflicht – und zwar täglich von 7 bis 20 Uhr.

Die Maskenpflicht gilt für die folgenden Bereiche und Straßenabschnitte:

  • Mittelstraße: von der Kreuzung Hermannstraße bis zur Kreuzung Rheinstraße;
  • Langendorfer Straße: von der Kreuzung Marktstraße bis zur Kreuzung Schlossstraße, und von der Schlossstraße bis zur Kreuzung Luisenstraße;
  • Engerser Straße: von der Marktstraße bis zur Kreuzung Schlossstraße. 

Landrat Achim Hallerbach appelliert weiterhin. „Die Zahlen sind weiterhin bedenklich hoch und steigen derzeit in eine kritische Zone. Auch im Kreis Neuwied. Das Tragen von Masken trägt maßgeblich zur Minimierung von Infektionen bei. Es ist das Mindeste was jeder tun kann – selbst dort wo es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Wichtig ist auch die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Insbesondere im privaten Bereich entstehen immer wieder Infektionsgeschehen, die dringend vermieden werden müssen. Der Virus überträgt sich überwiegend durch die Aerosolausbreitung, dies muss dringend reduziert und vermieden werden. Hier muss jeder eigenverantwortlich handeln."

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