Darüber hinaus gibt es
Änderungen bei der Maskenpflicht. Das zuständige Gesundheitsministerium in
Mainz macht darauf aufmerksam, dass in verschiedenen Bereichen, vor allem beim
Frisör, bei der Fußpflege und in Bussen, nur noch FFP2-Masken (oder der
vergleichbare Standard KN95/N 95) zugelassen sind. OP-Masken
sind dort dann nicht mehr zulässig und dürfen als Alternative nur noch in
Geschäften benutzt werden.
Hintergrund dieser Maßgaben ist, dass bei den vom RKI übermittelten Sieben-Tages-Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Grenzwerte von 150 (für Geschäfte) bzw. 100 (für Masken) überschritten worden sind. Die Neuwieder Kreisverwaltung macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Zahlen des RKI erst nachts eingepflegt werden und damit immer etwas zeitversetzt erscheinen. Diese Zahlen jedoch sind für die Bundesnotbremse maßgebend. Das ist teilweise etwas verwirrend. Der Kreis Neuwied veröffentlicht seine Zahlen trotzdem weiterhin direkt, um die Bürger zeitnah zu informieren und ihnen auch eine Orientierung zu geben, in welche Richtung sich die Infektioszahlen weiterentwickeln.
Zurück zur jeweils alten Regelung geht es laut Bundesgesetz wieder, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die vom RKI gemeldete Inzidenz unter dem Grenzwert liegt. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage.