Abweichende
Regeln gelten derzeit jedoch für die Elterngeldstelle des Kreises.
Aufgrund der aktuellen Personalsituation können Elterngeldanträge dort
zurzeit ausschließlich auf schriftlichem Weg bearbeitet werden.
Persönliche Vorsprachen sind nach Einschätzung des Amtes nicht
erforderlich.
Die
Verwaltung bittet, auch von telefonischen oder schriftlichen Nachfragen
zum Bearbeitungsstand ihrer Elterngeldangelegenheit abzusehen. Die
Bürgerinnen und Bürger seien von der Elterngeldstelle eine sehr hohe
Servicequalität gewohnt; also die zügige Bearbeitung ihrer Anträge und
eine rasche Zahlbarmachung des Elterngeldes. Um das so gut wie möglich
weiter zu gewährleisten, wird gebeten, von Anfragen zum
Bearbeitungsstand oder der Vollständigkeit von Elterngeldanträgen
abzusehen, so das Kreisjugendamt in einer Pressemitteilung.
Das
Jugendamt sichert weiter zu, dass alle Anträge mit der gebotenen
Sorgfalt schnellstmöglich bearbeitet werden. Trotzdem ließen sich
zurzeit mehrwöchige Wartezeiten nicht vermeiden. Für etwaige
Verzögerungen wird deshalb um Verständnis gebeten.
Finanzielle Engpässe, falls das Elterngeld möglicherweise mit zeitlichem Verzug gezahlt werden kann, sind laut Jugendamt in den wenigsten Fällen zu befürchten. Zunächst greife hier das Mutterschaftsgeld; damit sollten zumindest die ersten Wochen nach der Geburt des Kindes finanziell abgesichert sein.