Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes treten am Samstag in Kraft

Mit Blick auf das ab 24. April geänderte Infektionsschutz-Gesetz gelten ab Samstag auch im Landkreis Neuwied diese nun bundeseinheitlichen Regelungen (siehe Schaubild).

Das bedeutet insbesondere, dass die Ausgangssperre angepasst wurde und nun von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens gilt und die Testungen zum Teil Zugangsvoraussetzung für einige Dienstleistungen sind.

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes finden Sie hier.


Schaubild zum geänderten Infektionsscchutz-Gesetz:



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