Die
auf den Vereinbarungen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und
-präsidenten basierende 18. Landesverordnung hat weitreichende
Konsequenzen für den Landkreis Neuwied, da der Inzidenzwert seit drei
Tagen über 100 liegt. Die Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung ist damit
gezwungen eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die das öffentliche wie
private Leben der Bürgerinnen und Bürger neu regelt und zunächst bis zum
18. April gilt bzw. aufgehoben werden kann, wenn der Inzidenzwert
stabil, heißt mindestens 7 Tage, unter 100 liegt.
Hier die wesentlichen Punkte:
- Einkaufen in sogenannten privilegierten Bereichen ist weiterhin möglich. Hierzu gehören Lebensmitteleinzelhandel, Getränkemärkte, Drogerien, Zeitschriften- und Buchläden, Baumärkte.
- Einkaufen im sonstigen Einzelhandel ist nur nach Terminvereinbarung möglich, eingeschränkt mit nur einer Person oder einem Hausstand pro Termin, unabhängig von der Größe des Geschäftes.
- Bestimmte körpernahe Dienstleistungen, wie z.B. Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios, Wellnessmassagensalons werden wieder geschlossen. Frisöre bleiben geöffnet, dürfen aber keine Bartpflege mehr anbieten.
- Die Gastronomie, auch die Außengastronomie, ist gänzlich geschlossen, ebenso wie Museen.
- Der Zoo bleibt auf dem Außengelände nach vorheriger Terminanmeldung offen.
- Die Schulen sind aufgrund der bevorstehenden Osterferien ohnehin zunächst geschlossen.
- In Kindertagesstätten gehen durch Corona betroffene Gruppen in Quarantäne oder schließen im Infektionsfall ganz.
Darüber hinaus gelten weiterhin die Hygieneregeln einschließlich der Maskenpflicht.
Neu
ist die kreisweite Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr, was bedeutet,
dass sich niemand ohne triftigen Grund in dieser Zeit in der
Öffentlichkeit aufhalten darf. Ausnahmen sind zum Beispiel der Weg zur
Arbeit, das Ausführen des Hundes, medizinische oder pflegerische
Notwendigkeiten. Die Geschäfte schließen entsprechend spätestens um 21:00
Uhr und Tankstellen dürfen ab 21:00 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen.
„Solange
die Pandemiebekämpfung ausschließlich auf diesem einen Inzidenzwert
beruht, bleibt zu befürchten, dass wir nicht die letzte
Allgemeinverfügung dieser Art erlassen müssen“, stellt Landrat Achim
Hallerbach fest, der mit seinen Landratskollegen für eine differenzierte
Betrachtung des Infektionsgeschehens plädiert. „Wir brauchen ein
dringendes Umdenken in der Strategie, denn der Inzidenzwert kann nur ein
Merkmal sein. Wir haben bereits eine gute Impfquote im Kreis, auch das
muss berücksichtigt werden. Wir brauchen flächendeckende Schnelltests
die jeder selbst durchführen kann und ein schnelles Impfen der
Bevölkerung. Die niedergelassenen Ärzte müssen endlich impfen dürfen und
die Priorisierung muss weg“, so Landrat Achim Hallerbach. Mit einer
wirksamen und flächendeckenden App könnten Schritte in die Normalität
genommen und das Hin-und-Her von Schließung und Öffnung verhindert
werden.