Kreisverwaltung weist auf verschärfte Maskenpflicht hin - Besuch der Behörde ist weiterhin mit Termin möglich

Im Zuge der 1. Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 2021 ist der Zutritt zu den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung Neuwied nur noch mit medizinischer Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 gestattet. Ferner weist die Kreisverwaltung erneut darauf hin, dass der Zutritt nur noch mit Terminvergabe möglich ist.

Der Service ist jedoch weiterhin gewährleistet. Bürgerinnen und Bürger sollten hierzu die üblichen Wege wie Telefon und Email nutzen. Nur so können geregelte Kontakte zugesichert werden.

Die Ansprechpartner incl. Telefonnummer und Emailadresse kann man unter www.kreis-neuwied.de erfahren. Die Abfallwirtschaft ist unter www.abfall-nr.de erreichbar.

Für die Zulassungsbehörde können Termine für die Hauptstelle in Neuwied unter: https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Home/Bürgerservice/Terminservice/ vereinbart werden.

Für die Außenstellen in Asbach, Linz und Dierdorf wird um eine Mail an: zulassung@kreis-neuwied.de gebeten.

Die Verwaltung bittet hierfür um Verständnis. Nur so sei ein reibungsloser Ablauf gewährleistet.

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