Der
Beschluss, den Gründonnerstag (1. April) zum Ruhetag zu erklären, wurde
durch die Bundeskanzlerin widerrufen. Insofern sind die von der
Kreisverwaltung Neuwied getroffenen Regelungen zu den Öffnungszeiten an
diesem Tag gegenstandslos geworden.
Der Dienstbetrieb in der
Kreisverwaltung sowie in allen zugehörigen Außenstellen wird somit in
der bisherigen Form weitergeführt.
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