Kreisverwaltung bleibt am 1. April geöffnet

Der Beschluss, den Gründonnerstag (1. April) zum Ruhetag zu erklären, wurde durch die Bundeskanzlerin widerrufen. Insofern sind die von der Kreisverwaltung Neuwied getroffenen Regelungen zu den Öffnungszeiten an diesem Tag gegenstandslos geworden.

Der Dienstbetrieb in der Kreisverwaltung sowie in allen zugehörigen Außenstellen wird somit in der bisherigen Form weitergeführt.

Infos zu Öffnungszeiten: www.kreis-neuwied.de.


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