Durch die Allgemeinverfügung, die am Samstag in Kraft tritt, gilt die Maskenpflicht an Schulen nun auch im Unterricht. Weiterhin sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur mit bis zu 100 Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Veranstaltungen nicht gewerblicher Art, also privaten Feiern, sind mit bis zu 50 Personen zulässig. Im Bereich Sport ist das gemeinschaftliche Training nur dann zulässig, wenn während der gesamten Zeit das Abstandgebot eingehalten wird. Zusätzlich wird empfohlen Feiern und Zusammenkünfte im häuslichen Umfeld auf maximal 25 Personen zu beschränken. Die Regelungen bleiben so lange bestehen, bis der Inzidenzwert für den Kreis Neuwied mindestens 3 Tage in Folge unter 30 Fälle je 100.000 Einwohner liegt. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird durch die Kreisverwaltung Neuwied bekannt gegeben.
„Wichtigstes Ziel ist, dass die Infektionszahlen schnell wieder sinken. Ich appelliere an alle sich an die neuen Maßnahmen zu halten und weiterhin die AHA-Regeln zu beachten: Abstand halten, Hygienemaßnahen und Alltagsmasken tragen. Auch die Einhaltung der Quarantäne wird überprüft.“ so Landrat Achim Hallerbach.
Durch die steigenden Fallzahlen, erhöhen sich auch die Testungen in der Fieberambulanz in Neuwied deutlich. Allein in dieser Woche wurden bereits über 850 Personen getestet. Bis zu vier parallele Drive-In Spuren sind täglich in Betrieb.
Die neuen Fälle verteilen sich auf die Kommunen wie folgt:
Die Summe aller Fälle im Kreis Neuwied liegt nun bei 456. Aktuell sind 100 infizierte Personen in Quarantäne.