Für alle Angelegenheiten, die auch auf anderen Kommunikationswegen erledigt werden können (Post, Fax, Telefon, Mail) können derzeit leider keine Termine zur persönlichen Vorsprache vergeben werden.
Die Sachbearbeiter sind telefonisch, per E-Mail, Fax und Post erreichbar. Durch den Verzicht auf nicht zwingend notwendige persönliche Kontakte kann jeder aktiv zum Infektionsschutz beitragen.
Weitere Informationen zur Ausländerbehörde
Durch die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung entstehen keine Nachteile bezüglich des Aufenthaltsrechts. Wichtig ist: die schriftliche Terminvereinbarung unbedingt zur Vorsprache mitbringen, da ansonsten der Zugang zum Verwaltungsgebäude nicht gestattet werden kann.
Bei Fragen und Problemen hilft die Behörde gerne – vorzugsweise per Mail an auslaenderbehoerde@kreis-neuwied.de – oder telefonisch (Telefonverzeichnis unter www.kreis-neuwied.de) weiter.