Nach einem starken Anstieg der
Infektionsfälle mit dem Coronavirus hatte der Landkreis Neuwied mit
Allgemeinverfügung vom 1. Oktober 2020 unter anderem angeordnet, dass an den Schulen
(außer Grundschulen) im Landkreis auch während der gesamten Unterrichtszeit
eine Maskenpflicht gilt. Hiermit waren die Antragsteller nicht einverstanden,
erhoben beim Verwaltungsgericht Widerspruch. Sie machten geltend, die Maßnahme
sei unverhältnismäßig.
„Dass das
Gericht unsere Auffassung teilt, bestätigt unsere Vorgehensweise. Schließlich
ging es uns bei der Verfügung um das gesundheitliche Wohl, insbesondere unserer
Schülerinnen und Schüler im Landkreis Neuwied“, betonte Landrat Achim
Hallerbach in einer ersten Reaktion auf das Urteil und ergänzt: „Zu treffende
Maßnahmen waren und sind immer das Ergebnis von Absprachen im Rahmen der
Task-Force mit dem Land. Das Land gibt durch das Corona-Ampelsystem ganz
konkrete Vorgaben und schreibt vor welche Schritte wann zu vollziehen sind. Uns
war es aktuell auch besonders wichtig, den Präsenzunterricht an den Schulen
weiterhin sicherzustellen. Dass wir nicht spontan bei allen Maßnahmengegnern
auf Gegenliebe stoßen würden, war uns bewusst. Dies zeigte mir auch die
Vielzahl an Mails und facebook-Kommentaren, mit teils übelsten
Anschuldigungen.“
Die
Kreisverwaltung sei nun aber die laut Gesetz für Infektionsschutzmaßnahmen
zuständige Behörde, so Hallerbach weiter, und müsse bei allen zu treffenden
Maßnahmen stets die Gesundheit und das Wohl aller Menschen im Fokus behalten.
„Wir werden auch weiterhin das Infektionsgeschehen beobachten und die Lage bewerten, um dann maßvoll jeweils notwendige Schritte zu unternehmen, der Ausbreitung der Pandemie Einhalt zu gebieten. Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Neuwied dazu auf, das ihnen mögliche dazu beizutragen und die Infektionsschutzmaßnahmen zu beachten, auch wenn es nicht jedem Kritiker immer auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheint“, appelliert Hallerbach abschließend.