Besuch der Kreisverwaltung nur mit Termin möglich - Elterngeldstelle bittet, von Nachfragen zum Sachstand abzusehen

Im Zuge des bundesweiten „harten Lockdowns“ sind neben Einzelhandel und Gaststätten auch zahlreiche andere Einrichtungen geschlossen oder nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Dies betrifft auch die Kreisverwaltung Neuwied. Statt der persönlichen Vorsprache werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per E-Mail vorzutragen. Sollte der Weg ins Kreishaus unumgänglich sein, bittet die Verwaltung im Interesse und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger um vorherige Terminabsprache.

Abweichende Regeln gelten derzeit jedoch für die Elterngeldstelle des Kreises. Aufgrund der aktuellen Personalsituation können Elterngeldanträge dort zurzeit ausschließlich auf schriftlichem Weg bearbeitet werden. Persönliche Vorsprachen sind nach Einschätzung des Amtes nicht erforderlich.

Die Verwaltung bittet, auch von telefonischen oder schriftlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand ihrer Elterngeldangelegenheit abzusehen. Die Bürgerinnen und Bürger seien von der Elterngeldstelle eine sehr hohe Servicequalität gewohnt; also die zügige Bearbeitung ihrer Anträge und eine rasche Zahlbarmachung des Elterngeldes. Um das so gut wie möglich weiter zu gewährleisten, wird gebeten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand oder der Vollständigkeit von Elterngeldanträgen abzusehen, so das Kreisjugendamt in einer Pressemitteilung.

Das Jugendamt sichert weiter zu, dass alle Anträge mit der gebotenen Sorgfalt schnellstmöglich bearbeitet werden. Trotzdem ließen sich zurzeit mehrwöchige Wartezeiten nicht vermeiden. Für etwaige Verzögerungen wird deshalb um Verständnis gebeten.

Finanzielle Engpässe, falls das Elterngeld möglicherweise mit zeitlichem Verzug gezahlt werden kann, sind laut Jugendamt in den wenigsten Fällen zu befürchten. Zunächst greife hier das Mutterschaftsgeld; damit sollten zumindest die ersten Wochen nach der Geburt des Kindes finanziell abgesichert sein.

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