Die Summe der Fälle verteilt sich auf die Kommunen wie folgt:
Stadt Neuwied: 76, VG Asbach: 30, VG Bad Hönningen: 15, VG Dierdorf: 5, VG Linz: 21, VG Puderbach: 10, VG Rengsdorf-Waldbreitbach: 30, VG Unkel: 23.
Die Fieberambulanz in Neuwied bleibt am kommenden Donnerstag (Christi Himmelfahrt) sowie am Freitag, 22. Mai geschlossen.
„Eine weitere Zielsetzung
im Rahmen der Lockerungen ist es, dass Anfang Juni in einen
eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten übergegangen
werden soll. Hier ist es besonders wichtig die Hygiene-Empfehlungen zu
beachten“, betont Landrat Achim
Hallerbach.
Alle Personen, die selbst akute oder chronische respiratorische Symptome
aufweisen sollten keinen Zutritt in Kindertagesstätte erhalten.
Hintergrund bei der Zutrittsbeschränkung ist, dass durch die typischen
Symptome, wie z. B. Niesen und Schnupfen, die Virusverbreitung
stark begünstigt wird, wenn diese Personen das Virus unerkannt in sich
tragen. Besondere Vorsicht gilt bei Personen, bei denen
Haushaltsangehörige Symptome aufweisen. Die betreffenden Kinder und
Mitarbeiter sollten dann aus dem Einrichtungsbetrieb herausgehalten
werden.
„Innerhalb einer Notgruppe dürfen derzeit maximal 10 Kinder gleichzeitig
betreut werden. Hier zeichnet sich aktuell seitens des Landes eine
Erweiterung auf 15 Kinder ab“, berichtet Hallerbach. Ein sogenanntes
„Platz-Sharing“ ist möglich; Sollte ein Kind nur
eine Betreuung von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr benötigen und ein anderes
Kind benötigt eine Betreuung von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr, so können
diese Kinder sich den Platz in einer Notgruppe teilen. Gleiches gilt,
für ein tageweises „Platz-Sharing“, wenn Kinder nur
einzelne Tage der Betreuung benötigen, kann ein Wechsel mit anderen
Kindern erfolgen, die andere Tage benötigen. „Wichtig ist, dass die
Gesamtzahl der gleichzeitig betreuten Kinder momentan 10 nicht
überschreitet“, so Landrat Achim Hallerbach.
Aus Sicht der Ordnungsabteilung bestehen auch keine Bedenken, wenn in
der Kita Spaziergänge oder Waldbesuche mit den Kindern unternommen
werden, soweit die Einhaltung der Hygiene-Regeln möglich ist.